Briefmarken kombinieren bezeichnet das Aufbringen mehrerer Briefmarken auf eine Postsendung, deren aufgedruckte Werte zusammen das geforderte Porto ergeben. Bei klassischen Briefmarken ist dieses Vorgehen zulässig. Die Deutsche Post macht es vor allem von zwei Bedingungen abhängig: Alle Marken müssen gültig sein und sie müssen gemeinsam in der Frankierzone oben rechts auf der Vorderseite Platz finden.
Warum Briefmarken kombiniert werden
Der Anlass ist in den meisten Fällen eine Portoanpassung. Nach einer Preisänderung liegen vielfach noch Marken mit dem früheren Wert vor, die für das aktuelle Porto allein nicht mehr ausreichen. Anstatt diese Restbestände ungenutzt zu lassen, werden sie mit weiteren Marken auf den benötigten Betrag angehoben. Ebenso häufig fehlt schlicht eine Marke mit dem passenden Einzelwert, etwa beim Versand eines Großbriefs, während mehrere kleinere Werte vorhanden sind.
Das Prinzip ist einfach: Die aufgedruckten Werte aller aufgeklebten Marken werden zusammengerechnet. Sobald die Summe das Porto der gewählten Versandart erreicht, gilt die Sendung als korrekt freigemacht. Die klassische Briefmarke wird im amtlichen Sprachgebrauch als Freimarke bezeichnet, im Postrecht als Postwertzeichen.
Zulässigkeit der Kombination
Die Deutsche Post führt das Kombinieren mehrerer klassischer Briefmarken in ihren Hinweisen zur Frankierung ausdrücklich als zulässigen Fall auf. Ihrer Auskunft zufolge lassen sich Briefmarken mit veralteten Portowerten gemeinsam mit weiteren passenden Briefmarken sowie mit Ergänzungsmarken zur Frankierung einsetzen. Eine Höchstzahl an Marken je Sendung nennt sie dabei nicht.
Begrenzt wird die Menge in der Praxis durch den verfügbaren Platz in der Frankierzone. Hinzu kommen drei Bedingungen:
- Gültigkeit: Gültig sind alle seit 2002 herausgegebenen Briefmarken mit dem Aufdruck „Deutschland“ sowie die 2000 und 2001 erschienenen Marken mit Doppelnominal in Pfennig und Euro.
- Einmalige Verwendung: Jedes Postwertzeichen darf nur einmal zur Frankierung genutzt werden. Bereits entwertete Marken sind ungültig und werden automatisiert zurückgewiesen.
- Einheitliche Frankierart: Auf einer Sendung dürfen keine verschiedenen Frankierarten gemischt werden, etwa eine klassische Briefmarke zusammen mit einer Internetmarke.
Platzierung in der Frankierzone
Die Deutsche Post sieht für die Freimachung einen festen Bereich vor, die Frankierzone. Zu finden ist sie oben rechts auf der Vorderseite der Briefsendung. Werden mehrere Marken verwendet, gehören sie gemeinsam in diesen Bereich. Für die maschinelle Verarbeitung gelten dabei folgende Regeln:
- Sämtliche Marken befinden sich innerhalb der Frankierzone oben rechts auf der Vorderseite.
- Jede Marke bleibt vollständig sichtbar, keine liegt teilweise auf einer anderen.
- Die Klebefläche haftet auf ganzer Fläche, damit sich beim Transport keine Ecke löst.
- Die Frankierung wird ohne Klebeband oder Fremdkleber angebracht.
- Das Anschriftenfeld bleibt frei. Hinweise zu dessen Lage und Aufbau enthält der Eintrag zum Anschriftenfeld.
Wenn der Platz in der Frankierzone nicht reicht
Mit jeder weiteren aufgeklebten Marke schwindet der Platz in der Frankierzone. Eine Marke außerhalb dieses Bereichs, etwa links oben oder auf der Rückseite, entspricht der Vorgabe der Deutschen Post nicht. Bei der maschinellen Verarbeitung kann sie unberücksichtigt bleiben. Die Sendung gilt dann als unzureichend freigemacht. Reicht der Platz in der Frankierzone nicht aus, bieten sich mehrere Auswege an:
- Wenige hohe Werte: Eine Marke mit hohem Nominal plus eine kleine Ergänzungsmarke benötigt deutlich weniger Fläche als fünf Marken mit Cent-Werten.
- Größeres Format: Bei einem Groß- oder Maxibrief steht mehr Fläche zur Verfügung als auf einem Umschlag im Format DIN lang.
- Digitale Freimachung: Eine einzelne Internetmarke stellt jeden benötigten Portowert in einem Aufdruck dar, nachzulesen im Eintrag zur Online-Frankierung.
Alte Briefmarken kombinieren: Euro, Cent und DM
Marken in Euro und Cent lassen sich untereinander frei kombinieren, solange sie gültig sind. Eine zeitliche Befristung der Gültigkeit gibt es für diese Marken nicht. Laut der Deutschen Post besitzen alle Briefmarken, die mit der Euro-Umstellung herausgegeben wurden, unbegrenzte Gültigkeit. Cent-Werte aus früheren Portostufen behalten damit ihren aufgedruckten Betrag und zählen bei der Addition in voller Höhe.
Anders liegt der Fall bei Marken in D-Mark und Pfennig. Ihre Gültigkeit als Frankierung endete zum 1. Juli 2002. Die Deutsche Post räumte anschließend eine einjährige Umtauschfrist bis zum 30. Juni 2003 ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Befristung mit Urteil vom 11. Oktober 2005 (Aktenzeichen XI ZR 395/04). Reine DM- und Pfennig-Werte kommen seither weder zum Aufkleben noch zum Umtausch in Betracht. Eine Ausnahme bilden die 2000 und 2001 ausgegebenen Marken mit Doppelnominal, die den Wert sowohl in Pfennig als auch in Euro tragen. Sie bleiben mit ihrem Euro-Wert gültig und dürfen mit neueren Marken kombiniert werden.
Ergänzungsmarken und Restwerte
Zum Aufbrauchen alter Bestände bringt die Deutsche Post nach Portoanpassungen eigene Marken mit kleinen Wertstufen heraus, die Ergänzungsmarken. Ihr Zweck besteht darin, die Differenz zwischen einem älteren Markenwert und dem aktuellen Porto auszugleichen. In ihren Hinweisen zur Mehrfachfrankierung nennt die Deutsche Post die Portowerte 0,05 €, 0,10 €, 0,20 € und 0,30 €. Das Sortiment im Onlineshop ändert sich mit den Portoanpassungen; am 21. September 2026 waren dort unter anderem Marken zu 0,05 €, 0,10 €, 0,15 € und 0,20 € aufgeführt.
Ein Rechenbeispiel auf Basis der Preise vom 21. September 2026: Der Standardbrief kostet 0,95 €. Eine ältere Marke zu 0,85 € aus einer früheren Portostufe erreicht diesen Wert allein nicht. Gemeinsam mit einer Ergänzungsmarke zu 0,10 € kommt genau der geforderte Betrag zustande. Die gängigen nationalen Briefporti lagen am selben Tag bei folgenden Werten:
- Postkarte: 0,95 €
- Standardbrief: 0,95 €
- Kompaktbrief: 1,10 €
- Großbrief: 1,80 €
- Maxibrief: 2,90 €
Grenzen bei Internetmarke und Matrixcode
Bei digital erzeugtem Porto gelten strengere Regeln als bei der klassischen Marke. Eine Mischfrankierung unterschiedlicher Frankierarten auf einer Sendung schließt die Deutsche Post generell aus. Damit ist eine Internetmarke gemeinsam mit einer aufgeklebten Briefmarke unzulässig. Ebenso wenig dürfen mehrere Internetmarken nebeneinander aufgebracht werden, um einen Portowert zu erreichen. Die Begründung liegt in der Sache selbst: Bei der Internetmarke wird der benötigte Wert beim Kauf frei gewählt und in einem einzigen Aufdruck erzeugt. Nach Portoanpassungen sieht die Deutsche Post eine Mehrfachfrankierung mit den von ihr bereitgestellten Ergänzungsmarken vor.
Seit 2022 ist die Briefmarke mit Matrixcode der Standard bei der Deutschen Post. Der zweidimensionale Code trägt Angaben zur Marke und zur Sendung und wird im Verlauf der Zustellung gelesen. Diese Umstellung hat nach Auskunft der Deutschen Post keinen Einfluss auf die Gültigkeit älterer Marken. Briefmarken ohne Matrixcode bleiben damit gültig und dürfen weiterhin aufgeklebt und mit anderen gültigen Marken kombiniert werden. Marken mit Matrixcode werden elektronisch entwertet. Auch ohne sichtbaren Stempel sind sie kein zweites Mal verwendbar.
Überfrankierung und teilweise Frankierung
Übersteigt die Summe der aufgeklebten Marken das geforderte Porto, wird die Sendung befördert. Eine Erstattung des Mehrbetrags sieht die Deutsche Post nicht vor. Eine Überfrankierung ist deshalb zulässig, verursacht jedoch Kosten ohne Gegenwert.
Unterschreitet die Summe das geforderte Porto, liegt eine unzureichende Freimachung vor. Die Deutsche Post leitet solche Sendungen mit der Bitte um korrekte Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, geht die Sendung an den Empfänger. Bei ihm wird ein Nachentgelt aus fehlendem Porto und einem Einziehungsentgelt erhoben. Lehnt der Empfänger die Annahme ab, kommt der Absender für diesen Betrag auf. Weist die Deutsche Post nach, dass der Absender das Porto bewusst nicht vollständig entrichten wollte, erhebt sie zusätzlich einen pauschalierten Schadenersatz von 50,00 € zuzüglich Porto (Stand 21. September 2026). Eine bewusst nur teilweise Frankierung führt damit zu deutlichen Mehrkosten. Die Einzelheiten dazu erläutert der Eintrag zur Frankierung.
Umtausch unbrauchbar gewordener Marken
Beim Kombinieren mehrerer Marken kommt es vor, dass eine Marke einreißt, schief aufgeklebt wird oder durch Feuchtigkeit unbrauchbar wird. Für solche Fälle sieht die Deutsche Post einen Umtausch vor. In den meisten Filialen tauscht sie unbrauchbar gewordene Briefmarken bis zu einem Betrag von 50 € gegen postfrische gleichwertige Marken. Bereits verklebte Marken werden nur gemeinsam mit dem zugehörigen Briefumschlag oder der Postkarte entgegengenommen. Für Beträge über 50 € verweist die Deutsche Post auf den postalischen Weg an ihr Service- und Versandzentrum. Von diesem Umtausch zu unterscheiden ist der abgelaufene Währungsumtausch der DM-Marken.
Portowerte, Markenausgaben und Frankierregeln bestimmt die Deutsche Post und passt sie regelmäßig an. Die genannten Beträge geben den auf deutschepost.de veröffentlichten Stand vom 21. September 2026 wieder. Für den konkreten Versand ist die aktuelle Auskunft des Anbieters maßgeblich.
Häufige Fragen zum Kombinieren von Briefmarken
Dürfen mehrere Briefmarken auf einen Brief geklebt werden?
Ja. Mehrere gültige klassische Briefmarken dürfen auf eine Sendung geklebt werden, bis ihre aufgedruckten Werte in der Summe das geforderte Porto erreichen. Die Deutsche Post nennt das Aufstocken älterer Markenwerte mit weiteren Marken und Ergänzungsmarken ausdrücklich als zulässig.
Wie viele Briefmarken dürfen auf einen Brief?
Eine zahlenmäßige Obergrenze gibt die Deutsche Post nicht bekannt. Die praktische Grenze ergibt sich aus der Frankierzone oben rechts auf der Vorderseite, in der alle Marken überlappungsfrei Platz finden müssen. Wenige Marken mit hohem Wert sind deshalb praktischer als viele Cent-Werte.
Lassen sich alte Briefmarken mit neuen kombinieren?
Ja. Die Trennlinie verläuft bei der Währungsumstellung. Marken ab 2002 mit dem Aufdruck „Deutschland“ und die 2000 und 2001 erschienenen Doppelnominale zählen mit. Sie lassen sich mit neueren Marken und Ergänzungsmarken zu einer Summe addieren. Reine DM- und Pfennig-Werte zählen dagegen nicht mit, die Sendung gilt dann als unzureichend freigemacht.
Sind Briefmarken ohne Matrixcode noch gültig?
Ja. Nach Auskunft der Deutschen Post blieb die Gültigkeit älterer Briefmarken von der Einführung des Matrixcodes unberührt. Eine codierte und eine nicht codierte Marke dürfen deshalb gemeinsam auf einer Sendung stehen, denn beide sind klassische Briefmarken. Die Regel gegen Mischfrankierung zielt auf unterschiedliche Frankierarten wie Briefmarke und Internetmarke.
Dürfen Briefmarke und Internetmarke zusammen verwendet werden?
Nein. Eine Mischfrankierung unterschiedlicher Frankierarten auf einer Sendung ist unzulässig. Auch mehrere Internetmarken nebeneinander scheiden aus, weil der benötigte Portowert beim Kauf der Internetmarke bereits frei gewählt wird.
Was passiert, wenn die Summe der Marken zu hoch ausfällt?
Die Sendung wird befördert, eine Erstattung des Mehrbetrags sieht die Deutsche Post nicht vor. Wer ältere Restwerte aufbraucht, gleicht die Summe deshalb vor dem Aufkleben mit dem Porto der gewählten Versandart ab. Eine Ergänzungsmarke mit kleinem Nennwert deckt den fehlenden Betrag genauer ab als eine zweite Marke mit hohem Wert.