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Mit dem Nachsendeauftrag keine Briefe verpassen

Klingele PLUS GmbH
2025-10-30 14:53:00 / Allgemein / Kommentare 0

Mit dem Nachsendeauftrag keine Briefe verpassen

Wer umzieht oder über längere Zeit von seinem Wohnort abwesend ist, kann einen Nachsendeauftrag an die Deutsche Post stellen. Ein Nachsendeauftrag ist kostenpflichtig und kann online erteilt werden. Nachsendeaufträge sind auch bei anderen Anbietern möglich, doch nicht immer sind solche Anbieter seriös. Häufig erheben diese Anbieter hohe Gebühren. Die Post wird an die neue Adresse geschickt. So kann der Empfänger sicherstellen, dass keine wichtigen Sendungen verloren gehen.

 

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post bietet einen Nachsendeauftrag an, der online gestellt werden kann. Alternativ dazu kann auch ein Formular ausgefüllt und in einer Postfiliale abgegeben werden. Postsendungen werden von der alten Adresse an die neue Adresse umgeleitet. So kann der Empfänger bei längerer Abwesenheit von seinem Wohnort oder bei einem Umzug sicherstellen, dass er keine Sendung verpasst. Ein Nachsendeauftrag ist bei einem Umzug, bei längeren Auslandsaufenthalten oder anderer längerer Abwesenheit sinnvoll. Die Nachsendung kann auch von einem Postfach erfolgen. 

Ein Nachsendeauftrag für Sendungen ins Ausland ist möglich. Abhängig vom jeweiligen Land kann es zu Einschränkungen und zusätzlichen Laufzeiten kommen. 

Die Deutsche Post versieht die Briefe mit einem Adressetikett mit der neuen Anschrift. Die Briefe werden dann an die neue Anschrift weitergeleitet.

 

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post erhebt für den Nachsendeauftrag eine Gebühr, die von der Laufzeit und der Art abhängig ist. Nachsendeaufträge können privat, aber auch gewerblich, für einen Firmenumzug, gestellt werden. 

Wer den Nachsendeauftrag online stellt, kann sparen. Er kostet online für Privatpersonen für einen Zeitraum von sechs Monaten 31,90 Euro. Geschäftskunden zahlen online für einen Zeitraum von sechs Monaten 51,90 Euro. In der Postfiliale oder Poststation kostet der Nachsendeauftrag für sechs Monate für Privatkunden 34,90 Euro und für Geschäftskunden 54,90 Euro. Bei einem Nachsendeauftrag für einen längeren Zeitraum können Kunden mitunter einen Rabatt erhalten. Mit dem Nachsendeauftrag können Zusatzleistungen gebucht werden. 

Nachsendeaufträge können auch bei anderen Anbietern gestellt werden. Dabei sollten Antragsteller vorher die Preise genau prüfen und vergleichen. Bei anderen Anbietern kann der Nachsendeauftrag deutlich teurer sein als bei der Deutschen Post.

 

Was ist bei Nachsendeaufträgen von Drittanbietern zu beachten?

Drittanbieter werben häufig in Anzeigen bei Suchmaschinen mit Nachsendeaufträgen und anderen Dienstleistungen. Sie bieten keine eigenen Nachsendeaufträge an, doch können Kunden dort Nachsendeaufträge online einrichten, die an die Deutsche Post weitergeleitet werden. Die Drittanbieter verlangen dafür eine Kostenpauschale, die häufig deutlich höher als die Gebühr bei der Deutschen Post ist. 

Alle diese Drittanbieter stehen in keinem vertraglichen Verhältnis mit der Deutschen Post. Die Deutsche Post kooperiert mit diesen Anbietern nicht.

 

Für welche Zeiträume ist ein Nachsendeauftrag möglich?

Bei der Deutschen Post können Nachsendeaufträge für Zeiträume von zwei Wochen bis hin zu sechs Monaten gestellt werden. Nachsendeaufträge mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten waren bei der Deutschen Post noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Seit dem 1. Januar 2025 bietet die Deutsche Post nicht mehr an. 

Bei verschiedenen anderen Anbietern können noch Nachsendeaufträge über einen Zeitraum von zwölf Monaten gestellt werden. Wer über einen langen Zeitraum die Post nachsenden lassen möchte, sollte prüfen, welche Kosten diese Anbieter erheben. Mitunter lassen sich die Anbieter die lange Laufzeit mit hohen Gebühren entlohnen.

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten. Wird als Grund für die Nachsendung die „Vorübergehende Abwesenheit“ ausgewählt, ist eine Laufzeit ab mindestens zwei Wochen möglich. Bei einer längeren Laufzeit kann das Enddatum innerhalb der Laufzeit geändert werden.

Wichtig: Bei einem Umzug gilt der Nachsendeauftrag der Deutschen Post immer für sechs Monate. Eine kürzere Laufzeit ist bei einem Umzug nicht möglich. Allerdings kann der Nachsendeauftrag innerhalb dieser Zeit storniert werden, wenn er nicht mehr benötigt wird.

 

Wann ist ein Nachsendeauftrag sinnvoll?

Ein wichtiger Grund für einen Nachsendeauftrag ist ein Umzug. Privat- und Geschäftskunden können einen Nachsendeauftrag stellen, damit die Sendung an die neue Adresse geschickt wird. 

Für Nachsendeaufträge gibt es jedoch noch weitere Gründe: 

·        Kuraufenthalt

·        längerer Urlaub

·        berufsbedingte vorübergehende Abwesenheit vom Wohnort

·        vorübergehender Auslandsaufenthalt

·        Sterbefall

·        Insolvenz- und Betreuungsfall

Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall kann von einer bevollmächtigten Person eingerichtet werden. Diese Person kann ein testamentarischer Erbe, aber auch eine Pflegeperson sein. Um den Nachsendeauftrag korrekt einzurichten, müssen die Daten der verstorbenen Person zusätzlich erfasst werden. Die Post für die verstorbene Person wird an die bevollmächtigte Person geschickt.

 

Welche Sendungen können nachgesendet werden?

Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post können die folgenden Sendungen nachgesendet werden: 

·        Briefe als Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe

·        Postkarten

·        Einschreibebriefe

·        Wertsendungen

·        Blindensendungen

·        Dialogpost als adressierte Werbesendungen mit Umhüllung

·        Streifbandzeitungen, bei denen es sich um Zeitungen und Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen handelt

·        Telegramme

Briefe können auch in verschiedenen Versandverpackungen wie Luftpolstertaschen, Großbriefkartons oder Maxibriefkartons nachgesendet werden. 

Wichtig: Die Nachsendung von Päckchen und Paketen ist mit einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Päckchen und Pakete, die nicht zugestellt werden können, gehen zurück an den Absender.

 

Was ist bei einem Nachsendeauftrag ausgeschlossen?

Neben Päckchen und Paketen sind weitere Sendungen von der Nachsendung ausgeschlossen:

·        Dialogpost, wenn sie keine Umhüllung hat

·        Pressesendungen wie Kunden- und Mitarbeiterzeitschriften

·        Postvertriebsstücke wie Tageszeitungen und Zeitschriften

·        Express-Sendungen

·        Sendungen, die mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“ gekennzeichnet sind

 

Wie lange im Voraus muss der Nachsendeauftrag eingerichtet werden?

Bei einem Umzug, aber auch bei einer geplanten vorübergehenden Abwesenheit kann der Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen im Voraus eingerichtet werden. Es genügt jedoch bereits, ihn fünf Tage im Voraus einzurichten. Die Post wird bereits fünf Tage nach Antragstellung an die neue Adresse weitergeleitet.

Privatkunden können für kurzfristige Fälle auch einen Eilauftrag einrichten.

 

Welche Angaben muss der Nachsendeauftrag enthalten?

Der Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post kann online gestellt werden. Mit dem Formular werden alle wichtigen Angaben abgefragt. Die folgenden Angaben müssen enthalten sein: 

·        Art der Nachsendung (privat oder geschäftlich)

·        Grund der Nachsendung

·        bisherige Adresse mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer

·        Postfachadresse, wenn Postfachsendungen nachgesendet werden sollen

·        neue Adresse mit Zielland, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer

·        neue Postfachadresse, wenn die Sendung an ein Postfach nachgesendet werden soll

·        Personen, für die der Auftrag gilt (bis zu zwölf Personen)

·        Laufzeit

·        Termin für den Beginn der Nachsendung

·        Zusatzleistungen, wenn gewünscht

Als Zusatzleistung kann die Umzugsmitteilung gebucht werden. Sie wird von der Deutschen Post ohne Mehrkosten angeboten. Eine weitere Zusatzleistung ist die E-Mail-Information zum Ablauf des Nachsendeauftrags. Der Antragsteller wird per E-Mail informiert, wenn der Nachsendeauftrag endet. 

Bei den Personen, für die der Nachsendeauftrag eingerichtet wird, müssen die Vor- und Nachnamen immer ausgeschrieben werden. Namenskürzel und Abkürzungen sowie Begriffe wie Frau, Herr oder Familie sind nicht erlaubt. Der gesamte Nachsendeauftrag wird nicht ausgeführt, wenn solche Begriffe dennoch verwendet werden.

 

Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung

Bei einem Umzug kann bei einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post die Umzugsmitteilung gebucht werden. Die Deutsche Post stellt die neue Adresse des Antragstellers den Vertrags- und Kommunikationspartnern zur Aktualisierung zur Verfügung, die bereits die alte Anschrift des Antragstellers kennen. Solche Vertragspartner können Banken, Versicherungen oder Versorgungsunternehmen sein. 

Die Post wird von den Vertrags- und Kommunikationspartnern, die eine Umzugsmitteilung erhalten haben, nicht an die alte Adresse fehlgeleitet. Die Post wird von diesen Vertrags- und Kommunikationspartnern direkt an die neue Adresse geschickt. Die Aktualisierung erfolgt für alle Personen, die im Nachsendeauftrag benannt werden. 

Bei einer Umzugsmitteilung willigen die Personen, die im Nachsendeauftrag aufgeführt sind, ein, dass die Deutsche Post die neue Adresse an die Vertrags- und Kommunikationspartner zur Verfügung stellt.

 

Nachsendeauftrag bei privaten Briefdiensten

Neben der Deutschen Post gibt es noch verschiedene kleinere private Briefdienste, die häufig nur in bestimmten Regionen tätig sind. Nachsendeaufträge können direkt bei diesen Briefdiensten gestellt werden. Dafür sind teilweise andere Laufzeiten als bei der Deutschen Post möglich. Zumeist sind auch diese Nachsendeaufträge kostenpflichtig. Die Kosten für die Nachsendeaufträge können sich von den Kosten der Deutschen Post unterscheiden. 

Nicht immer sind private Briefdienste demjenigen, der seine Post nachsenden lassen möchte, bekannt. Wer einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellt, muss daher keinen zusätzlichen Nachsendeauftrag an private Briefdienste stellen. Die Deutsche Post informiert andere Postdienstleister über die Adressänderung, wenn diese Anbieter einen Vertrag mit der Deutschen Post abgeschlossen haben. 

Wer nicht möchte, dass auch andere Briefdienste informiert werden, kann im Nachsendeauftrag der Weitergabe von Daten widersprechen. Dabei besteht jedoch das Risiko, dass wichtige Post nicht nachgesendet wird.

 

Eilauftrag für kurzfristige Fälle

Ein Eilauftrag ist ein kostenpflichtiger Zusatzauftrag, der zu einem Nachsendeauftrag gestellt werden kann. Die Vorlaufszeit kann bis zum Auftragsstart deutlich verkürzt werden. Der Nachsendeservice kann sogar schon am nächsten Tag beginnen. Der Eilauftrag kann bei einem Umzug oder bei vorübergehender Abwesenheit eingerichtet werden. 

Ein Eilauftrag kann nur online gebucht werden. Eine eindeutige Identifizierung des Auftraggebers ist erforderlich. Nach dem Bestellprozess kann die Identifizierung online im PostIdent-Verfahren durchgeführt werden.

Der Eilauftrag kann nur für eine Person gestellt werden. Es ist jedoch möglich, den Nachsendeauftrag später um eine weitere Person zu ergänzen. 

Für geschäftliche Nachsendeaufträge sowie private Nachsendungen aufgrund von Betreuung oder eines Sterbefalls ist ein Eilauftrag nicht möglich.

 

Lagerservice als Alternative zum Nachsendeauftrag

Eine Alternative zum Nachsendeauftrag ist der Lagerservice bei der Deutschen Post, der von Privat- und Geschäftskunden gebucht werden kann. Er ist für Urlaub, Kuraufenthalte, Auslandsaufenthalte oder Betriebsferien möglich. Der Lagerservice ist kostenpflichtig und für Zeiträume bis zu einem Monat buchbar. Gelagert werden können Postkarten, Briefe, Einwurf-Einschreiben, Warensendungen, Pressepostsendungen, Blindensendungen und Dialogpost-Sendungen. Für Standardeinschreiben ist der Lagerservice nicht möglich.