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Mit dem Nachsendeauftrag keine Briefe verpassen

Klingele PLUS GmbH
2025-10-30 14:53:00 / Allgemein / Kommentare 0

Wer umzieht oder über längere Zeit von seinem Wohnort abwesend ist, kann einen Nachsendeauftrag an die Deutsche Post stellen. Ein Nachsendeauftrag ist kostenpflichtig und kann online erteilt werden. Nachsendeaufträge sind auch bei anderen Anbietern möglich, doch nicht immer sind solche Anbieter seriös. Häufig erheben diese Anbieter hohe Gebühren. Die Post wird an die neue Adresse geschickt. So kann der Empfänger sicherstellen, dass keine wichtigen Sendungen verloren gehen.

Was ist ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post bietet einen Nachsendeauftrag an, der online gestellt werden kann. Alternativ dazu kann auch ein Formular ausgefüllt und in einer Postfiliale abgegeben werden. Postsendungen werden von der alten Adresse an die neue Adresse umgeleitet. So kann der Empfänger bei längerer Abwesenheit von seinem Wohnort oder bei einem Umzug sicherstellen, dass er keine Sendung verpasst. Ein Nachsendeauftrag ist bei einem Umzug, bei längeren Auslandsaufenthalten oder anderer längerer Abwesenheit sinnvoll. Die Nachsendung kann auch von einem Postfach erfolgen.

Ein Nachsendeauftrag für Sendungen ins Ausland ist möglich. Abhängig vom jeweiligen Land kann es zu Einschränkungen und zusätzlichen Laufzeiten kommen.

Die Deutsche Post versieht die Briefe mit einem Adressetikett mit der neuen Anschrift. Die Briefe werden dann an die neue Anschrift weitergeleitet.

Was kostet ein Nachsendeauftrag?

Die Deutsche Post erhebt für den Nachsendeauftrag eine Gebühr, die von der Laufzeit und der Art abhängig ist. Nachsendeaufträge können privat, aber auch gewerblich, für einen Firmenumzug, gestellt werden.

Wer den Nachsendeauftrag online stellt, kann sparen. Er kostet online für Privatpersonen für einen Zeitraum von sechs Monaten 31,90 Euro. Geschäftskunden zahlen online für einen Zeitraum von sechs Monaten 51,90 Euro. In der Postfiliale oder Poststation kostet der Nachsendeauftrag für sechs Monate für Privatkunden 34,90 Euro und für Geschäftskunden 54,90 Euro. Bei einem Nachsendeauftrag für einen längeren Zeitraum können Kunden mitunter einen Rabatt erhalten. Mit dem Nachsendeauftrag können Zusatzleistungen gebucht werden.

Nachsendeaufträge können auch bei anderen Anbietern gestellt werden. Dabei sollten Antragsteller vorher die Preise genau prüfen und vergleichen. Bei anderen Anbietern kann der Nachsendeauftrag deutlich teurer sein als bei der Deutschen Post.

Was ist bei Nachsendeaufträgen von Drittanbietern zu beachten?

Drittanbieter werben häufig in Anzeigen bei Suchmaschinen mit Nachsendeaufträgen und anderen Dienstleistungen. Sie bieten keine eigenen Nachsendeaufträge an, doch können Kunden dort Nachsendeaufträge online einrichten, die an die Deutsche Post weitergeleitet werden. Die Drittanbieter verlangen dafür eine Kostenpauschale, die häufig deutlich höher als die Gebühr bei der Deutschen Post ist.

Alle diese Drittanbieter stehen in keinem vertraglichen Verhältnis mit der Deutschen Post. Die Deutsche Post kooperiert mit diesen Anbietern nicht.

Für welche Zeiträume ist ein Nachsendeauftrag möglich?

Bei der Deutschen Post können Nachsendeaufträge für Zeiträume von zwei Wochen bis hin zu sechs Monaten gestellt werden. Nachsendeaufträge mit einer Laufzeit bis zu zwölf Monaten waren bei der Deutschen Post noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Seit dem 1. Januar 2025 bietet die Deutsche Post diese lange Laufzeit nicht mehr an.

Bei verschiedenen anderen Anbietern können noch Nachsendeaufträge über einen Zeitraum von zwölf Monaten gestellt werden. Wer über einen langen Zeitraum die Post nachsenden lassen möchte, sollte prüfen, welche Kosten diese Anbieter erheben. Mitunter lassen sich die Anbieter die lange Laufzeit mit hohen Gebühren entlohnen.

Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten. Wird als Grund für die Nachsendung die „Vorübergehende Abwesenheit“ ausgewählt, ist eine Laufzeit ab mindestens zwei Wochen möglich. Bei einer längeren Laufzeit kann das Enddatum innerhalb der Laufzeit geändert werden.

Wichtig: Bei einem Umzug gilt der Nachsendeauftrag der Deutschen Post immer für sechs Monate. Eine kürzere Laufzeit ist bei einem Umzug nicht möglich. Allerdings kann der Nachsendeauftrag innerhalb dieser Zeit storniert werden, wenn er nicht mehr benötigt wird.

Wann ist ein Nachsendeauftrag sinnvoll?

Ein wichtiger Grund für einen Nachsendeauftrag ist ein Umzug. Privat- und Geschäftskunden können einen Nachsendeauftrag stellen, damit die Sendung an die neue Adresse geschickt wird.

Für Nachsendeaufträge gibt es jedoch noch weitere Gründe:

  • Kuraufenthalt

  • längerer Urlaub

  • berufsbedingte vorübergehende Abwesenheit vom Wohnort

  • vorübergehender Auslandsaufenthalt

  • Sterbefall

  • Insolvenz- und Betreuungsfall

Ein Nachsendeauftrag im Sterbefall kann von einer bevollmächtigten Person eingerichtet werden. Diese Person kann ein testamentarischer Erbe, aber auch eine Pflegeperson sein. Um den Nachsendeauftrag korrekt einzurichten, müssen die Daten der verstorbenen Person zusätzlich erfasst werden. Die Post für die verstorbene Person wird an die bevollmächtigte Person geschickt.

Welche Sendungen können nachgesendet werden?

Mit dem Nachsendeauftrag der Deutschen Post können die folgenden Sendungen nachgesendet werden:

  • Briefe als Standardbriefe, Kompaktbriefe, Großbriefe und Maxibriefe

  • Postkarten

  • Einschreibebriefe

  • Wertsendungen

  • Blindensendungen

  • Dialogpost als adressierte Werbesendungen mit Umhüllung

  • Streifbandzeitungen

  • Telegramme

Briefe können auch in verschiedenen Versandverpackungen wie Luftpolstertaschen, Großbriefkartons oder Maxibriefkartons nachgesendet werden.

Wichtig: Die Nachsendung von Päckchen und Paketen ist mit einem Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich. Päckchen und Pakete, die nicht zugestellt werden können, gehen zurück an den Absender.

Was ist bei einem Nachsendeauftrag ausgeschlossen?

Neben Päckchen und Paketen sind weitere Sendungen von der Nachsendung ausgeschlossen:

  • Dialogpost ohne Umhüllung

  • Pressesendungen

  • Postvertriebsstücke

  • Express-Sendungen

  • Sendungen mit dem Vermerk „Nicht nachsenden“

Wie lange im Voraus muss der Nachsendeauftrag eingerichtet werden?

Bei einem Umzug, aber auch bei einer geplanten vorübergehenden Abwesenheit kann der Nachsendeauftrag zwei bis drei Wochen im Voraus eingerichtet werden. Es genügt jedoch bereits, ihn fünf Tage im Voraus einzurichten. Die Post wird bereits fünf Tage nach Antragstellung an die neue Adresse weitergeleitet.

Privatkunden können für kurzfristige Fälle auch einen Eilauftrag einrichten.

Welche Angaben muss der Nachsendeauftrag enthalten?

Der Nachsendeauftrag wird online gestellt. Dabei müssen die folgenden Angaben gemacht werden:

  • Art der Nachsendung

  • Grund der Nachsendung

  • bisherige Adresse

  • Postfachadresse, wenn zutreffend

  • neue Adresse

  • neue Postfachadresse

  • Personen, für die der Auftrag gilt

  • Laufzeit

  • Starttermin der Nachsendung

  • gewünschte Zusatzleistungen

Als Zusatzleistung kann die Umzugsmitteilung gebucht werden. Sie wird von der Deutschen Post ohne Mehrkosten angeboten. Zusätzlich kann der Kunde per E-Mail informiert werden, wenn der Nachsendeauftrag endet.

Die Namen der Personen müssen vollständig ausgeschrieben werden. Abkürzungen oder Bezeichnungen wie Herr, Frau oder Familie sind nicht zulässig.

Nachsendeauftrag mit Umzugsmitteilung

Bei einem Umzug kann die Umzugsmitteilung genutzt werden. Die Deutsche Post informiert dabei Vertragspartner wie Banken, Versicherungen oder Energieversorger automatisch über die neue Adresse. Die Aktualisierung erfolgt für alle im Nachsendeauftrag angegebenen Personen.

Nachsendeauftrag bei privaten Briefdiensten

Neben der Deutschen Post gibt es regionale Briefdienste, bei denen ebenfalls Nachsendeaufträge möglich sind. Diese können andere Laufzeiten und andere Kosten haben. Wer einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellt, muss keinen zusätzlichen Auftrag an private Briefdienste stellen, da diese über die Adressänderung informiert werden, sofern ein Vertrag mit der Deutschen Post besteht.

Wer nicht möchte, dass andere Briefdienste informiert werden, kann der Datenweitergabe widersprechen, trägt dann jedoch das Risiko, dass wichtige Sendungen nicht ankommen.

Eilauftrag für kurzfristige Fälle

Ein Eilauftrag ist eine kostenpflichtige Zusatzoption. Der Nachsendebeginn kann damit auf den nächsten Tag vorgezogen werden. Der Auftrag kann ausschließlich online gestellt werden. Eine eindeutige Identifizierung über PostIdent ist erforderlich. Der Eilauftrag kann nur für eine Person angelegt werden, später aber erweitert werden.

Für geschäftliche Nachsendeaufträge, Betreuungsfälle und Sterbefälle ist ein Eilauftrag nicht möglich.

Lagerservice als Alternative zum Nachsendeauftrag

Der Lagerservice der Deutschen Post ist eine Alternative zum Nachsendeauftrag. Er eignet sich für Urlaub, Kuraufenthalte, Auslandsaufenthalte oder Betriebsferien. Der Service ist kostenpflichtig und bis zu einem Monat möglich. Gelagert werden können Postkarten, Briefe, Einwurf-Einschreiben, Warensendungen, Pressepostsendungen, Blindensendungen und Dialogpost. Für Standardeinschreiben ist der Lagerservice nicht verfügbar.