Bestellungen in Onlineshops erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Bei dem hohen Paketaufkommen, was von Versanddiensten wie DHL zu bewältigen ist, können Transportschäden nicht ausgeschlossen werden. Mitunter ist nur das Paket beschädigt, während der Inhalt vollständig verwendbar ist. Es kann jedoch auch passieren, dass der Inhalt ganz oder teilweise unbrauchbar ist. Für den Kunden ist das ebenso ärgerlich wie für den Online-Händler. Wer bei einem Transportschaden haften muss, ist gesetzlich geregelt.
Definition für Transportschaden
Ein Transportschaden liegt vor, wenn das Transportgut beim Transport auf dem Weg vom Absender zum Empfänger beschädigt wurde. Bei einem Transportschaden ist immer die transportierte Ware beschädigt. Dabei kann es sich um mechanische Beschädigungen, Feuchtigkeitsschäden, Schäden durch Kälte oder Hitze, aber auch Verlust oder Diebstahl handeln.
Eine unvollständige oder verspätete Lieferung, aber auch eine Lieferung an eine falsche Adresse zählen nicht zu den Transportschäden.
Bei den Transportschäden werden offensichtliche und versteckte Transportschäden unterschieden.
Offensichtlicher Transportschaden:
Ein offensichtlicher Transportschaden liegt vor, wenn der Schaden beim Empfang des Pakets sofort erkennbar ist. Die Kartonage kann eingerissen oder gestaucht sein. Teile der Ware können aus der Verpackung herausstehen. Um einen offensichtlichen Transportschaden handelt es sich auch, wenn Euro- oder Industriepaletten, auf denen die Ware geliefert wird, gebrochen oder beschädigt sind.
Versteckter Transportschaden:
Bei einem versteckten Transportschaden wirkt die Palette oder Kartonage von außen unversehrt, doch ist an der verpackten Ware ein Schaden entstanden. Der Empfänger kann den Schaden erst dann erkennen, wenn er das Paket geöffnet hat.
Ursachen von Transportschäden
Transportschäden können verschiedene Ursachen haben. Sie können bereits beim Verpacken, aber auch direkt während des Transports durch unsachgemäße Handhabung oder Umwelteinflüsse entstehen:
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Ungeeignete Verpackung:
Eine wichtige Rolle, damit die Ware unbeschadet beim Empfänger ankommt, spielt die Wahl der geeigneten Verpackung. Der Karton sollte stabil sein, die Ware sollte mit Füll- und Polstermaterial gesichert sein, weiterhin muss das Paket mit Klebeband gut verschlossen werden.
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Unsachgemäße Handhabung und Lagerung
Transportschäden entstehen häufig, wenn die Sendung unsachgemäß gehandhabt oder gelagert wird. Durch eine schlechte Stapelung, Ignorieren von Warnhinweisen oder Werfen von Paketen kann es zu schwerwiegenden Beschädigungen an der Ware kommen.
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Umwelteinflüsse und Witterungsbedingungen
Schlechtes Wetter, extrem hohe oder niedrige Temperaturen, aber auch Feuchtigkeit können die Verpackung, aber auch den Inhalt beschädigen. Empfindliche Waren müssen beim Transport vor Feuchtigkeit geschützt werden. Bei temperaturempfindlichen Waren muss der Transport in klimatisierten Fahrzeugen erfolgen.
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Technische Defekte und Unfälle
Transportschäden können auch durch technische Defekte an Transportmitteln oder Unfälle entstehen. Wichtig ist daher, dass die Fahrzeuge regelmäßig gewartet und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Haftung bei Transportschäden
Wer bei einem Transportschaden haften muss, ist gesetzlich geregelt. Laut Gesetz liegt ein Sachmangel vor, wenn die Ware beschädigt beim Empfänger ankommt. Bei der Haftung kommt es darauf an, wer das Transport- und Versandrisiko trägt. Das Transport- und Versandrisiko ist das finanzielle Risiko für den Schaden.
Derjenige, der haftet, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Die Haftung kann sich nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus dem Vertrag ergeben. Wer laut Gesetz haften muss, hängt davon ab, ob die Ware von einem Unternehmen an einen Geschäftskunden oder an einen Privatkunden geschickt wurde.
Haftung bei der Lieferung von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen
Wurde die Sendung von einem Unternehmen, darunter auch einem Onlineshop, an ein anderes Unternehmen geliefert, trägt laut Gesetz der Käufer das Transportrisiko, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist. Der Verkäufer ist nur zur mangelfreien Übergabe der Ware an den Transportdienst verpflichtet.
Gesetzliche Grundlage für die Haftung bei der Lieferung von Unternehmen an Geschäftskunden ist Paragraf 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Transportrisiko geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware an den Transportdienst übergeben hat. Wird die Ware beim Transport beschädigt, kann der gewerbliche Käufer vom Verkäufer keinen Ersatz verlangen.
Hat der Verkäufer die Ware jedoch nicht ordnungsgemäß beim Transportdienst abgegeben, da er nicht die geeignete Verpackung verwendet hat oder nicht sorgsam damit umgegangen ist, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz.
Beim Verbrauchsgüterkauf, also dem Verkauf von gewerblichen Kunden an Privatkunden, beispielsweise bei Versandhauslieferungen oder Bestellungen im Onlineshop, gilt diese Vorschrift nicht.
Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat. Bei ihm liegt die Beweislast. Er kann Fotos von der Verpackung anfertigen, einen Zeugen benennen oder die Verpackung aufbewahren, um nachzuweisen, dass die Ware nicht ausreichend geschützt war.
Gewerbliche Kunden müssen gemäß Paragraf 377 Handelsgesetzbuch (HGB) die Ware sofort beim Erhalt eingehend untersuchen und einen Transportschaden an den Verkäufer melden. Versteckte Transportschäden werden dadurch sofort entdeckt. Die Ware gilt als genehmigt, wenn der Empfänger den Schaden nicht oder erst verspätet meldet.
Haftung bei der Lieferung von einem Unternehmen an einen Privatkunden
Bei der Lieferung von einem Unternehmen an eine Privatperson liegt das Transportrisiko beim Verkäufer. Der Verkäufer muss für den Schaden aufkommen, wenn es zu einem Transportschaden kommt.
Rechtliche Grundlage für die Haftung bei der Lieferung von Unternehmen an Privatpersonen ist Paragraf 474 BGB. Dabei handelt es sich um den Verbrauchsgüterkauf. Das Risiko geht erst dann an den Käufer über, wenn er die Ware angenommen hat. Der Betreiber des Onlineshops muss die Kosten für Reparatur oder Neulieferung tragen, wenn am Paket ein Transportschaden entstanden ist. Auch für Transportschäden, die bei einer Retoure entstanden sind, trägt der Betreiber des Onlineshops das Risiko.
Privatkunden können bei einem Transportschaden entweder innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ihr Widerrufsrecht geltend machen oder sich auf das gesetzliche Mangelrecht berufen. Beim Mangelrecht kann der Kunde die Beseitigung des Mangels oder eine Neulieferung verlangen.
Beim Verlust der Ware beim Transport hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer den Vertrag nicht erfüllt. Der Händler schuldet dem Kunden die Ware. Er ist der Vertragspartner des Verbrauchers und darf den Verbraucher nicht an den Versanddienst verweisen. Wichtig ist daher, dass der Händler einen zuverlässigen Versanddienst wählt und im Vorfeld mit ihm Maßnahmen zur Regulierung von Transportschäden festlegt.
Haftung bei der Lieferung von Privatpersonen an Privatpersonen
Bei einer Lieferung von einer Privatperson an eine andere Privatperson trägt der Käufer laut Gesetz das Risiko, sobald der Verkäufer die Ware an den Transportdienst übergeben hat. Nur dann, wenn der Verkäufer für die Ware keine geeignete Verpackung gewählt hat oder der Versand nicht versichert war, obwohl er mit dem Käufer eine Transportversicherung vereinbart hatte, muss der Verkäufer haften.
Wann der Transportdienst haften muss
Der Online-Händler muss beim Versand an Privatpersonen haften, wenn das Paket beim Empfänger beschädigt ankommt. Er muss dem Kunden das Geld erstatten oder unbeschädigte Ware schicken, auch wenn die Haftung des Transportdienstes noch nicht geklärt ist.
Ist der Transportschaden erst nach Übergabe des Pakets an den Transportdienst eingetreten, kann sich der Online-Händler an den Transportdienst wenden, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat. Er kann beim Transportdienst Schadenersatz verlangen. Gesetzliche Grundlage ist Paragraf 425ff Handelsgesetzbuch. Der Frachtführer muss danach haften, wenn der Schaden auf dem Transportweg eingetreten ist.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Beschädigung nicht durch den Transportdienst verursacht wurde, da der Online-Händler die Ware nicht ausreichend verpackt hat oder sich ein Verkehrsunfall ereignet hat. Der Online-Händler muss dann im Zweifelsfall beweisen, dass er die Ware unbeschädigt und richtig verpackt an den Transportdienst übergeben hat.
Die Höhe des Schadenersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, ist die Höhe der zu versichernden Summe relevant.
Vorgehensweise bei einem Transportschaden
Der Käufer sollte die Ware beim Empfang möglichst sofort auf einen Transportschaden prüfen. So kann er auch feststellen, ob ein versteckter Transportschaden vorliegt. Er muss den Schaden dokumentieren. Die Verpackung sollte er als Beweismittel aufbewahren. Der Käufer sollte auch Fotos von der beschädigten Ware anfertigen und Zeugenaussagen sammeln. Der Schaden ist umgehend an den Verkäufer zu melden. Zusätzlich sollte der Käufer das Transportunternehmen informieren. Häufig erfolgt die Schadensregulierung über den Transportdienstleister oder die Versicherung.
Handelt es sich um einen offensichtlichen Transportschaden, muss er sofort dokumentiert und gemeldet werden. Ein versteckter Transportschaden muss innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Ist diese Frist verstrichen, gilt die Ware als angenommen. Ein Transportschaden kann dann nicht mehr geltend gemacht werden.
Wichtig für die Schadensregulierung ist die gründliche Dokumentation des Schadens. Die beschädigte Verpackung und der Inhalt sollten aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden. Die beschädigte Ware und deren Verpackung müssen bis zur Klärung des Schadensfalls aufbewahrt werden.
Hat ein Privatkunde einen Schaden an einen Online-Händler gemeldet, sollte der Online-Händler mit seinem Kunden klar kommunizieren und den weiteren Ablauf besprechen. Er sollte dem Kunden geeignete Lösungen wie Rückerstattung oder Ersatzlieferung anbieten.
Wie sich Transportschäden vermeiden lassen
Der Händler muss dafür sorgen, dass die Ware unbeschadet beim Empfänger ankommt. Er sollte eine Transportversicherung abschließen, um sich vor Transportschäden zu schützen. Die Transportversicherung greift jedoch nur, wenn der Versender seine Ware ordnungsgemäß verpackt hat. Auch das Transportunternehmen haftet bei einem Transportschaden nur, wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt übergeben wurde.
Eine angemessene Verpackung ist wichtig, um Transportschäden zu vermeiden. Nicht immer muss es ein Karton sein. Bei kleineren und weniger empfindlichen Artikeln reichen Versandtaschen aus. Das richtige Füll- und Polstermaterial ist wichtig, damit die Ware vor Stößen und anderen Beschädigungen geschützt ist und nicht verrutschen kann. Im Schadensfall prüft das Transportunternehmen auch, ob das Paket von innen ausreichend gepolstert war.
Werden größere Sendungen auf Paletten geliefert, müssen auch die Paletten passend gewählt werden. Das Packgut muss auf der Palette ausreichend gepolstert, verschlossen und verpackt werden. Mit Umreifungsband oder Stretchfolie kann die Ware auf der Palette befestigt werden.
Empfindliche Waren und Gefahrgüter müssen auch entsprechend gekennzeichnet werden. Für empfindliche Güter wie Flaschen eignen sich Flaschenversandkartons. Gefahrgüter werden in Gefahrgutkartons verpackt. Mit Klebeband oder Etiketten kann auf die Handhabung der Ware hingewiesen werden.
Abschluss einer Transportversicherung
Pakete sind bei DHL und Hermes standardmäßig bis zu 500 Euro versichert. Gegen Aufpreis kann bei wertvollen Waren bei DHL eine höhere Versicherung von 2.500 bis 25.000 Euro abgeschlossen werden. Für Geschäftskunden, die regelmäßig größere Mengen an Paketen verschicken, bieten Versanddienste wie DHL oder DPD gesonderte Versicherungen zu günstigen Konditionen an.


