Europaletten sind ein wichtiger Bestandteil der Logistik und können für den Transport von Gütern auf LKW und per Bahn genutzt werden. Sie werden im Handel und in Lagern vielfältig angewendet und ermöglichen auch das Stapeln von Paketen. Dank ihrer einheitlichen Abmessungen und der geltenden Normen sind Europaletten für den internationalen Warenverkehr geeignet und können getauscht werden. Europaletten sind Teil des europaweiten Pfandsystems, dem Palettenpool.
Warum gibt es ein Pfandsystem für Europaletten?
Europaletten bestehen aus Holz, sind nachhaltig und können viele Male verwendet werden. Da sie über einheitliche Abmessungen verfügen, können sie problemlos getauscht werden. Sie bestehen aus elf Brettern, neun Holzklötzen und 78 Spezialnägeln. Die Konstruktion ist einfach, aber praktisch. Mit dem Gabelstapler oder Hubwagen lassen sich Europaletten zum Transport unterfahren.
Europaletten haben eine Länge von 1.200 Millimetern, eine Breite von 800 Millimetern und eine Höhe von 144 Millimetern. Das Leergewicht liegt abhängig von der Ausführung und der Holzfeuchte bei 20 bis 25 Kilogramm. Die statische Tragfähigkeit, wenn die Europalette fest auf dem Boden steht, beträgt 4.000 Kilogramm. Geringer ist die dynamische Tragfähigkeit. Sie ist dann relevant, wenn die Europalette mit einem Gabelstapler transportiert wird. Die Europalette hat eine dynamische Tragfähigkeit von 1.000 bis 1.500 Kilogramm. Die Regallast, wenn die Europalette im Regal steht, beträgt 1.000 Kilogramm. Für Europaletten gelten die Norm DIN EN 13698-1 und die EPAL-Spezifikation.
Europaletten sind Teil des Palettenpools, einem europaweiten Pfandsystem für Europaletten. Es handelt sich dabei um das Tauschsystem der European Pallet Association (EPAL). Europaletten sind daher immer mit EPAL gekennzeichnet. Nur wenn das EPAL-Symbol vorhanden ist, können Europaletten getauscht werden. Für die Nutzung der Europalette wird mitunter ein Pfand erhoben.
Merkmale und Kennzeichnung von Europaletten
Die EPAL wurde 1991 gegründet, ist in 35 Ländern aktiv und organisiert seit ihrer Gründung den Tauschpool für Europaletten. Die EPAL prüft die Produktion und Reparatur der Europaletten, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Produktion und Reparatur erfolgen nach vorgeschriebenen Kriterien. Europaletten können nicht getauscht werden, wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind.
Das Material von Europaletten ist in der Regel Nadelholz. Zumeist wird Kiefernholz, mitunter auch Fichtenholz verwendet. Die Nagelung und die Klötze, aber auch die Vorgehensweise für die Reparatur sind genormt, damit es nicht zu Problemen beim Transport kommt.
Um die Rückverfolgbarkeit und Tauschbarkeit zu gewährleisten, müssen die Europaletten mit Prüf- und Herkunftsstempel, aber auch mit HT für eine Hitzebehandlung gekennzeichnet werden. Die Qualitätsstufe wird durch lose Nägel, Beschädigungen und lose Bretter beeinträchtigt. Das wirkt sich auf das Tausch- und Pfandsystem aus.
Europaletten werden an allen vier Eckpunkten mit dem Schriftzug EPAL und einer ovalen Umrundung gekennzeichnet. Auf dem mittleren Klotz ist eine Kennzeichnung der zur Herstellung zugelassenen Bahn wie DB für die Deutsche Bahn vorhanden. Zusätzlich erfolgt eine Kennzeichnung für das Herstellungsland wie DE für Deutschland. Unter dem Länderkennzeichen befindet sich eine Güteprüfklammer und wenn eine Reparatur erfolgt ist ein runder Prüfnagel. Weiterhin sind die Nummer des Herstellers, das Herstellungsjahr und der Herstellungsmonat auf dem mittleren Klotz verzeichnet. Für den Export ist wichtig, dass die Europalette über eine IPPC-Kennzeichnung für schädlingsfreies Holz verfügt.
Warum ist es sinnvoll, Europaletten zu tauschen?
Unter europäischen Eisenbahnern wurde eine Übereinkunft getroffen, normierte Paletten für den Warentransport zu nutzen. Mit dieser Übereinkunft wurde auch das Tauschsystem eingeführt. Europaletten sind stabil und können viele Male verwendet werden. Es handelt sich um Qualitätsprodukte, die unter hohen Qualitätsanforderungen produziert wurden. Um Material und Arbeitszeit für die Herstellung neuer Paletten zu sparen und die Umwelt zu schonen, werden die Paletten getauscht.
Der EPAL Europaletten-Tauschpool ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Abfall wird vermieden Die CO2-Bilanz der Verwender in Handel, Logistik und Industrie wird durch den Tausch und die Reparatur von Europaletten verbessert. Jede einzelne Europalette entlastet den CO2-Haushalt der Erde um knapp 30 Kilogramm.
Qualitätsstufen für den Palettentausch
Beim Tausch von Europaletten werden fünf Qualitätsstufen unterschieden:
· Neue Europaletten: Neue Europaletten sind am hellen Holz zu erkennen und weisen keine Gebrauchsspuren auf. Es gibt keine Holzabsplitterungen durch die Benutzer. Die Klötze sind gerade und nicht verdreht.
· Europaletten A-Qualität: Diese Europaletten weisen bereits leichte Gebrauchsspuren auf, da sie schon benutzt wurden. Die Holzfarbe kann immer noch sehr hell sein. An diesen Paletten ist schon ein leichter Abrieb zu erkennen, der durch Ware und Gabelstapler entstanden ist. Holzabsplitterungen sind noch nicht vorhanden. Die Klötze sind gerade und haben noch keine Anhaftungen von Bändern, Folien oder anderen Fremdkörpern.
· Europaletten B-Qualität: Bei diesen Europaletten ist die Nutzung bereits sichtbar. Das Holz hat noch eine solide Beschaffenheit, doch ist es schon dunkel verfärbt. Absplitterungen sind noch nicht vorhanden, die Klötze sind noch nicht verdreht. In dieser Kategorie gibt es noch keine Anhaftungen von Fremdteilen.
· Europaletten C-Qualität: An diesen Europaletten können Folie oder Bänder anhaften. Das Holz kann oberflächenfeucht sein und Verunreinigungen aufweisen, die jedoch nicht an das Ladegut abgegeben werden dürfen. Auf mindestens einem der Klötze müssen die Prüfsiegel noch sichtbar sein. Die Klötze dürfen leicht verdreht sein und einen Überstand von weniger als einem Zentimeter haben. Absplitterungen sind in dieser Qualitätsstufe zulässig.
· Nicht mehr gebrauchsfähige Europaletten: Europaletten, die nicht mehr gebrauchsfähig sind, dürfen nicht mehr im Tauschpool eingesetzt werden. Solche Paletten können feucht, stark verschmutzt sein oder fehlende Bauteile aufweisen. Die Bretter können gebrochen, die Klötze stark verdreht sein. Die Kennzeichnung ist oft nicht mehr lesbar. Durch zugelassene Reparaturbetriebe können solche beschädigten Paletten repariert werden, sodass sie wieder in die Güteklassen A, B oder C eingestuft werden können.
Tauschkriterien für Europaletten
Damit Europaletten getauscht werden können, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
· Europalette muss den Qualitätskriterien entsprechen
· bei der Auftragsvergabe muss der Versender auf die Europalette hinweisen
· auf den Frachtpapieren muss die Anzahl der Europaletten vermerkt sein
· Der Frachtführer, der vom Spediteur beauftragt wurde, muss auf den Frachtpapieren quittieren, dass er beim Kunden die entsprechende Anzahl an Europaletten übernommen hat.
Nicht mehr tauschfähig sind Europaletten, wenn mindestens einer der folgenden Punkte vorliegt:
· Palette wurde nicht von einem lizenzierten Betrieb nach den EPAL-Kriterien produziert
· Verwendung unzulässiger Bauteile
· EPAL- und andere Markierungen sind auf den Klötzen nicht vorhanden
· ein oder mehrere Bretter sind gebrochen oder fehlen
· mehrere Nagelschäfte sind durch die Bretter sichtbar
· ein Klotz ist beschädigt, sodass mehrere Nagelschäfte sichtbar sind
· fehlender Klotz
· Palette ist verschmutzt oder morsch, sodass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist
Wird gegen die umfangreichen Bestimmungen zur Herstellung und Reparatur von Europaletten verstoßen, drohen Strafen. Solche Verstöße werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
Wie das Palettentauschsystem funktioniert
Beim Palettentauschsystem werden der Palettentausch und das Pfandmodell unterschieden.
Beim Palettentausch muss bei der Anlieferung der Ware eine identische Anzahl an tauschfähigen Europaletten in vergleichbarer Qualität zurückgegeben werden. Kommt es zu einer Differenz, wird sie auf einem Palettenkonto verbucht.
Beim Pfandmodell werden keine Paletten getauscht. Pro Palette wird ein Pfandbetrag berechnet. Dieser Betrag wird zurückerstattet, wenn Paletten in gleicher Qualität zurückgegeben werden.
Mehr als 650 Millionen Europaletten sind weltweit im Umlauf. Zwischen den Verwendern in der Lieferkette besteht daher ein riesiges Tauschsystem. Angelieferte Europaletten mit Ware können gegen leere Europaletten getauscht werden. Dieser Tauschprozess von Europaletten ist wirtschaftlich sinnvoll, da die Ware nicht umgeladen werden muss und dadurch Zeit und Kosten gespart werden.
Eine gesetzliche Tauschverpflichtung besteht nicht. Nicht in allen Ländern ist der Palettentausch möglich. Der Palettentausch kann lediglich in Deutschland, Österreich, Luxemburg, den Niederlanden und Belgien erfolgen.
In zahlreichen anderen europäischen Ländern können Europaletten nicht getauscht werden. Der Preis der Europalette kann dort in den Verkaufspreis eingerechnet werden. Die Schweiz bildet eine Ausnahme, da der Tausch per Sonderregelung erfolgen kann. Ein Palettentausch findet in der Praxis dort jedoch nicht statt.
Auch in den Ländern, in denen ein Palettentausch möglich ist, können individuelle Vereinbarungen zwischen Sender und Empfänger getroffen werden. Die Qualitätskriterien der EPAL und die Tauschbedingungen gelten nur, wenn sich beide Parteien bilateral auf das Tauschsystem einigen.
Systeme beim Palettentausch
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat 2004 zusammen mit Spitzenverbänden der Spedition und des Güterkraftverkehrs die Rheinischen Palettenklauseln eingeführt. Mit diesen Palettenklauseln soll Rechtssicherheit beim Palettentausch gewährleistet werden. Dabei wird zwischen dem Kölner Palettentauschverfahren und dem Bonner Palettentauschverfahren unterschieden.
Kölner Palettentauschverfahren für den Doppeltausch
Das Kölner Palettentauschverfahren gilt für den Doppeltausch. Der Frachtführer oder Spediteur setzt für den Transport eigene Paletten ein. Der Auftraggeber muss ihm dafür die Zusage erteilen, dass er dem Transportunternehmen an der Entladestelle die gleiche Menge an Paletten als Leergut zur Abholung bereitstellt. Der Tausch der Paletten erfolgt an der Be- und Entladestelle.
Dieses Tauschverfahren eignet sich für den Güterverkehr, wenn der Frachtführer an wechselnden Einsatzorten aktiv ist. Bei diesem Zug-um-Zug-Tausch müssen die Paletten immer in der gleichen Qualität getauscht werden. Paletten müssen nicht angenommen werden, wenn sie beschädigt oder verschmutzt sind oder nicht alle erforderlichen Markierungen aufweisen. Bei der Auftragsvergabe muss die Anzahl der Ladungsmittel notiert und auf den Frachtpapieren eingetragen sein. Der Tausch muss vom Frachtführer quittiert werden.
Bonner Palettentauschverfahren mit Rückführungspflicht
Beim Bonner Palettentausch gilt die Rückführungsverpflichtung. Der Frachtführer oder Spediteur erhält vom Auftraggeber die Zusage, dass an der Entladestelle die gleiche Menge an Paletten bereitsteht. Er hat keine eigenen Paletten. Die an der Entladestelle vorhandenen leeren Paletten müssen wieder an den Auftraggeber oder die Beladestelle zurückgeliefert werden.
Diese Klausel ist geeignet, wenn der Frachtführer regelmäßig an dieselbe Beladestelle fährt. Das ist im Sammelladungsgeschäft, im Linienverkehr und bei Beförderungen im regionalen Wirtschaftsverkehr sinnvoll.
Funktionsweise eines Palettenkontos
Stehen beim Empfänger keine Europaletten bereit, können sie vom Spediteur gekauft werden. Beim regelmäßigen Warenverkehr zwischen Partnern kann ein Palettenkonto eingerichtet und bei Gelegenheit ausgeglichen werden. Ein solches Palettenkonto funktioniert ähnlich wie ein Bankkonto. Es erfasst anstelle von Geldbeträgen jedoch Paletten.
Das Palettenkonto bietet einen Überblick, ob der Kontoinhaber noch Paletten zurückgeben muss, wem er sie schuldet oder ob er noch Paletten erhalten muss und wer dem Kontoinhaber diese Paletten schuldet.
Die geschuldeten Paletten können durch echte Paletten, aber auch monetär beglichen werden. Derjenige, der dem Kontoinhaber die Paletten schuldet, kann sie auch bezahlen.
Wann muss Pfand für Europaletten gezahlt werden?
Pfand für Europaletten wird hauptsächlich von Privatpersonen gezahlt, da es ihnen nicht möglich ist, Paletten zu tauschen. Privatpersonen haben keine Paletten, die sie tauschen können, zur Verfügung, wenn sie Bau- oder Gartenmaterial in größeren Menten geliefert bekommen. Der Lieferant berechnet dafür zumeist einen geringen Betrag als Pfand. Er kann für dieses Geld weitere Paletten kaufen, wenn der Empfänger die Paletten nicht zurückgibt. Der Lieferant muss dem Empfänger das Pfandgeld erstatten, wenn dieser die Paletten zurückgibt.
Allerdings kann der Empfänger die Paletten auch behalten und sie zum Bauen nutzen, beispielsweise für Gartenmöbel oder sogar für ein Bett.
Der Palettentausch gegen Pfand ist hingegen im B2B-Bereich eher unüblich. Er ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Unternehmen können sich diesen Aufwand mit dem Tauschsystem sparen.
Höhe der Pfandgebühr für Europaletten
Abhängig vom Lieferanten kann der Pfandbetrag für Europaletten unterschiedlich hoch sein. Dieser Pfandbetrag soll ein Anreiz für den Empfänger sein, dass er die Paletten zurückgibt. Das erspart dem Lieferanten einen hohen bürokratischen Aufwand, da er keine neuen Paletten kaufen muss. Die Pfandgebühr kann zwischen 7 und 25 Euro liegen. Einige Unternehmen verlangen auch eine höhere Pfandgebühr.
Die Höhe der Pfandgebühr hängt von der Qualität der Palette, den individuellen Vereinbarungen, aber auch den regionalen Marktkonditionen ab.


