Eine schlechte Verpackung kostet Onlinehändler auf zwei Wegen Geld: Sie lässt Ware beschädigt ankommen, und sie transportiert Luft, die mitbezahlt und mitentsorgt wird. Frühestens ab 2030 kommt ein dritter Weg hinzu, denn die europäische Verpackungsverordnung begrenzt den Leerraum in Versandverpackungen dann verbindlich auf 50 Prozent.
Was eine Versandverpackung leisten muss
Im Ladengeschäft trägt der Kunde die Ware selbst nach Hause. Im Versandhandel übernimmt das eine Logistikkette mit mehreren Umschlagpunkten, automatischen Sortieranlagen und einer Zustellung, die häufig ohne persönliche Übergabe endet. Die Verpackung ist auf dieser Strecke der einzige Bestandteil der Sendung, der die Ware durchgehend begleitet.
Der Umfang dieser Strecke lässt sich beziffern. Nach der KEP-Studie 2026 des Bundesverbands Paket- und Expresslogistik wurden 2025 in Deutschland 4,37 Milliarden Sendungen befördert, ein Plus von 1,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auf Sendungen von Unternehmen an Privatkunden entfallen 60 Prozent des gesamten Marktes und 73 Prozent des nationalen Paketmarktes, dazu kommen 6 Prozent des Gesamtmarktes, die Privatpersonen untereinander verschicken. Bis 2030 rechnet die Studie mit bis zu 5,08 Milliarden Sendungen.
Drei Aufgaben stehen dabei im Widerspruch zueinander:
- 1Schützen: Die Ware muss Stöße, Druck von oben und Feuchtigkeit überstehen. Das spricht für mehr Material.
- 2Sparen: Jeder Zentimeter Außenmaß geht in das Porto ein, jedes Gramm in die Lizenzentgelte. Das spricht für weniger Material.
- 3Wirken: Die Verpackung ist der erste physische Kontakt mit dem Händler. Sie soll zum Produkt passen und sich öffnen lassen, ohne den Inhalt zu gefährden.
Die belegbare Datenlage
Zur Frage, wie häufig Sendungen beschädigt ankommen, gibt es in Deutschland keine neutral erhobene Zahl. Eine Transportschadensquote erhebt keine der infrage kommenden Stellen: weder der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel noch das EHI Retail Institute, der Bundesverband Paket- und Expresslogistik oder das Statistische Bundesamt. Wird dennoch eine Schadensquote genannt, lohnt die Rückfrage nach der Ursprungsquelle.
Was existiert, sind Auftragsumfragen aus der Verpackungsbranche. Eine Erhebung des Instituts OnePoll im Auftrag des Wellpappenherstellers DS Smith unter 2.000 Befragten in Deutschland ergab im Oktober 2024, dass 80 Prozent im Lauf des Jahres mindestens ein Paket mit beschädigter Verpackung erhalten hatten, gegenüber 58 Prozent im Vorjahr. Der Sprung binnen eines Jahres ist auffällig groß, die Stichprobe umfasste 2024 doppelt so viele Befragte wie im Vorjahr, und der Auftraggeber hat ein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis. Die Zahl gibt eine Größenordnung. Als Marktwert ist sie nicht belastbar.
Belastbarer sind die Daten zur Kundenwahrnehmung von Verpackungsmaterial. Für eine Erhebung des Instituts Censuswide im Auftrag von DS Smith wurden im Februar 2025 rund 12.000 Verbraucher in sechs europäischen Märkten befragt. Die deutschen Teilwerte:
- 75 Prozent befürworten ein Ende von Kunststoffverpackungen im Onlinehandel, sofern Ersatz verfügbar ist.
- 69 Prozent bevorzugen Wellpappe oder Papier als Versandmaterial.
- 53 Prozent würden eher bei einem Händler bestellen, der leicht recycelbare Verpackungen einsetzt.
- 46 Prozent geben an, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn eine Bestellung in Plastik verpackt ankommt.
- 38 Prozent wären bereit, für eine reine Papierverpackung mehr zu zahlen.
Auch hier ist der Auftraggeber zu berücksichtigen. Die Werte zeigen allerdings in dieselbe Richtung wie die Regulierung, die unabhängig davon in Kraft getreten ist.
Retouren wiegen schwerer als der Transportschaden
Die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg rechnet für 2024 mit rund 530 Millionen Retourenpaketen in Deutschland und erwartet für 2025 rund 550 Millionen, einen Höchststand. Die zugrunde gelegte Retourenquote von etwa 24 Prozent bedeutet, dass nahezu jedes vierte Paket den Weg zurück antritt. Über 80 Prozent der zurückgesandten Pakete entfallen auf das Modesegment.
Wie teuer eine Rücksendung ist, hat das EHI Retail Institute im Sommer 2025 bei 124 Onlinehändlern im deutschsprachigen Raum erhoben. Gut die Hälfte der Händler beziffert die Kosten auf bis zu 10 Euro je Artikel, knapp 14 Prozent auf bis zu 20 Euro, und gut ein Viertel kann sie überhaupt nicht angeben. Im Textilbereich melden 87,7 Prozent der Händler Rücksendequoten von bis zu 50 Prozent, weitere 12,2 Prozent liegen darüber.
Welcher Anteil dieser Retouren auf Transportschäden zurückgeht, ist wie beschrieben nicht belegt. Belegt ist die Gegenrechnung: Eine Retoure, die sich durch eine passende Verpackung vermeiden lässt, spart die vollen Rückabwicklungskosten und nicht nur den Materialpreis. Bei Materialkosten von meist unter einem Euro je Karton und Retourenkosten im zweistelligen Eurobereich verschiebt das die Kalkulation deutlich. Wie sich Haftungsfragen im Schadensfall verteilen, behandelt der Beitrag zur Paket-Haftung beim Transportschaden.
Überverpackung wird zur Rechtsfrage
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz PPWR, ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026. Sie wirkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Artikel 24 begrenzt erstmals den Leerraum. Wirtschaftsakteure, die Um-, Transport- oder E-Commerce-Verpackungen befüllen, müssen sicherstellen, dass das Leerraumverhältnis höchstens 50 Prozent beträgt. Die Frist endet am 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des zugehörigen Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Den Rechtsakt zur Berechnungsmethode muss die Kommission bis zum 12. Februar 2028 erlassen.
Entscheidend ist die Definition in Artikel 24 Absatz 3: Raum, der mit Füllmaterial wie Papier, Luftpolstern, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Holzwolle oder Polystyrol-Chips befüllt ist, gilt als Leerraum. Polstermaterial verbessert die Quote also nicht. Eingehalten wird der Wert allein über ein kleineres Kartonformat. In Sekundärquellen kursiert gelegentlich eine Grenze von 40 Prozent. Der Verordnungstext nennt 50 Prozent.
Zwei weitere Fristen kommen hinzu. Ab dem 12. Februar 2028 müssen Befüller von Verkaufsverpackungen den Leerraum auf das für den Produktschutz erforderliche Mindestmaß begrenzen, ohne dass dafür eine feste Prozentzahl gilt. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen die in Anhang V aufgeführten Verpackungsformate nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ausgenommen von der 50-Prozent-Regel ist, wer die Verkaufsverpackung direkt als Versandverpackung nutzt oder wiederverwendbare Verpackungen in einem Wiederverwendungssystem einsetzt.
Wie groß der Abstand zur heutigen Praxis ist, lässt sich nur grob abschätzen. Die Folgenabschätzung der EU-Kommission zur PPWR nennt Leerraumanteile, die je nach Produktkategorie von 18 Prozent bei Kleidung und Schuhen bis 64 Prozent bei Glaswaren reichen. Die zugrunde liegende Erhebung stammt aus dem Jahr 2018 und wurde von Forbes Insights im Auftrag desselben Verpackungsherstellers durchgeführt, dessen Umfragen oben genannt sind.
Das Verpackungsgesetz ist abgelöst
Parallel zur PPWR hat der deutsche Gesetzgeber nachgezogen. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ist am 12. August 2026 in Kraft getreten und löst das Verpackungsgesetz ab. Die bestehenden Strukturen der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben dabei weitgehend erhalten.
Die PPWR unterscheidet zwei Rollen. Erzeuger ist, wer eine Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen entwickeln beziehungsweise herstellen lässt. Der Erzeuger verantwortet die Konformität der Verpackung. Hersteller ist, wer die Lieferkette in dem Mitgliedstaat eröffnet, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Beim Hersteller liegt die erweiterte Herstellerverantwortung.
Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland ergeben sich daraus drei Pflichten: die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, der Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags und die Meldung der Verpackungsmengen. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nennt dafür keine Bagatell- oder Mindestmengengrenze. Die Pflichten knüpfen an die Hersteller- und Erzeugereigenschaft an, nicht an eine Menge.
Beim Material schneidet Wellpappe gut ab. Das Umweltbundesamt weist für das Berichtsjahr 2023 eine Recyclingquote von 86,6 Prozent für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton aus, ermittelt von der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Der Verband der Wellpappen-Industrie nennt für Wellpappe speziell 95,3 Prozent, allerdings auf Basis von Daten aus dem Jahr 2021. Zum Vergleich: Kunststoffverpackungen kamen 2023 auf 52,2 Prozent.
Woran eine gute Verpackung erkennbar ist
Aus Schadensbild, Kostenrechnung und Regulierung ergeben sich sechs Prüfpunkte, die sich ohne Laborausstattung abarbeiten lassen.
- Das Format folgt dem Produkt: Der Karton wird nach dem Innenmaß des Packguts gewählt und nicht nach dem, was im Lager gerade vorrätig ist. Ein Sortiment aus drei Standardgrößen erzeugt zwangsläufig Leerraum.
- Die Höhe ist anpassbar: Kartons mit Höhenrillung lassen sich auf das tatsächliche Füllniveau kürzen. Das senkt Leerraum und Gurtmaß gleichzeitig.
- Die Wellenart passt zur Last: Einwellige Wellpappe genügt für leichte Güter, zweiwellige trägt Stapeldruck. Eine zu starke Qualität kostet Geld und bringt unnötiges Gewicht ins Paket. Eine zu schwache führt zu Schäden an der Ware.
- Das Polster sitzt dort, wo es wirkt: Entscheidend sind Kanten und Ecken. Lose Chips verlagern sich beim Transport. Das Polster liegt am Zielort dann nicht mehr dort, wo es gebraucht wird.
- Der Verschluss hält ohne Übermaß: Zwei Bahnen Klebeband nach der H-Methode genügen. Vollständig umwickelte Kartons erschweren das Öffnen und erhöhen das Risiko, dass der Kunde beim Auspacken die Ware beschädigt.
- Das Öffnen ist mitgedacht: Eine Aufreißhilfe erspart das Messer. Bei einer zu erwartenden Retoure sollte sich die Verpackung ein zweites Mal verschließen lassen.
Wie sich das passende Format bestimmen lässt, steht im Beitrag Die richtige Kartongröße finden, die Berechnung des Hohlraums im Beitrag zum Kartonvolumen. Der Beitrag Kraftliner und Testliner erklärt die Unterschiede der Papiersorten in der Deckenlage.
Erzeugt ein Standardformat dauerhaft Leerraum, führt der Weg zu einem eigenen Zuschnitt. Was dabei zu bedenken ist, behandelt der Eintrag zur Individualverpackung.
Passende Produkte
Über den Karton Finder lässt sich das passende Format nach Länge, Breite und Höhe mit Toleranz bestimmen. Einwellige Kartons decken leichte Güter ab, zweiwellige Kartons tragen höhere Lasten, Automatikboden-Kartons verkürzen den Packvorgang. Wo kein Standardmaß passt, sind Kartons nach Maß die Alternative. Den verbleibenden Hohlraum füllt Füll- und Polstermaterial.
Häufige Fragen zur Verpackungsqualität im Onlinehandel
Wie viele Pakete kommen beschädigt an?
Eine neutral erhobene Quote gibt es für Deutschland nicht. Keine der infrage kommenden Stellen erhebt sie: weder der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel noch das EHI Retail Institute, der Bundesverband Paket- und Expresslogistik oder das Statistische Bundesamt. Verfügbar sind allein Auftragsumfragen aus der Verpackungsbranche, etwa eine Erhebung von OnePoll für DS Smith aus dem Oktober 2024, nach der 80 Prozent der Befragten im Lauf des Jahres mindestens ein beschädigt verpacktes Paket erhalten hatten.
Wie hoch sind die Retourenkosten je Artikel?
Nach einer Erhebung des EHI Retail Institute bei 124 Onlinehändlern im Sommer 2025 beziffern 53,3 Prozent der Händler die Kosten auf bis zu 10 Euro je Artikel und 13,9 Prozent auf bis zu 20 Euro. Gut ein Viertel der Händler, nämlich 27 Prozent, kann die Kosten nicht angeben.
Wie viel Leerraum erlaubt die EU-Verpackungsverordnung?
Höchstens 50 Prozent, geregelt in Artikel 24 der Verordnung (EU) 2025/40 für Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen. Bindend wird der Wert frühestens zum 1. Januar 2030, verschieben kann er sich nur nach hinten. Für Händler heißt das: Wer sein Kartonsortiment ohnehin überarbeitet, sollte die Grenze schon jetzt einplanen.
Zählt Polstermaterial als Leerraum?
Ja. Die Verordnung führt Papier, Luftpolster, Luftpolsterfolie, Schaumstoff, Holzwolle und Polystyrol-Chips ausdrücklich als Material auf, dessen Raum als Leerraum gilt. Die Grenze lässt sich nur über ein kleineres Kartonformat einhalten. Füllmaterial neutralisiert den Hohlraum rechnerisch nicht.
Gilt das Verpackungsgesetz noch?
Nein. Das Verpackungsgesetz wurde am 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst, zeitgleich mit dem Geltungsbeginn der PPWR. Die Grundstruktur der erweiterten Herstellerverantwortung bleibt erhalten, die Begriffe und Rollen richten sich nun nach der Verordnung.
Muss sich auch ein kleiner Händler registrieren?
Ja. Wer in Deutschland als Erster systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich registrieren, unabhängig davon, ob es zehn oder zehntausend Pakete im Jahr sind. Eine Bagatellgrenze für Kleinstmengen weist die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister nicht aus.
Wie hoch ist die Recyclingquote von Wellpappe?
Die beiden kursierenden Werte meinen Verschiedenes. Amtlich sind 86,6 Prozent für Papier, Pappe und Karton insgesamt, erhoben für 2023. Die 95,3 Prozent des Branchenverbands gelten allein für Wellpappe und beruhen auf Daten von 2021.