Das in Deutschland geltende Postgeheimnis schreibt vor, dass jegliche Postsendungen wie Briefe, Einschreiben oder Pakete vertraulich behandelt werden müssen. Wichtige Sendungen wie Pakete oder Einschreiben dürfen daher nur von demjenigen entgegengenommen werden, an den sie adressiert sind. Nicht immer kann sie der Empfänger jedoch selbst abholen oder entgegennehmen. Mit einer Vollmacht zur Paketabholung oder einer generellen Vollmacht kann der Empfänger eine andere Person bevollmächtigen, die Sendung für ihn entgegenzunehmen.
Was ist eine Abholvollmacht?
Eine Abholvollmacht wird auch als Postvollmacht oder Paketvollmacht bezeichnet. Der Empfänger einer Postsendung kann eine Abholvollmacht ausstellen, um eine andere Person mit der Abholung zu beauftragen. Verschiedene Personen können bevollmächtigt werden, beispielsweise:
· Ehepartner
· Verwandte
· Nachbarn
· Kollegen
· Freunde
Die Abholvollmacht reicht noch nicht aus, um ein Paket oder eine Einschreibesendung abzuholen. Zusätzlich muss die bevollmächtigte Person immer ihren Personalausweis oder Reisepass am Postschalter vorlegen, um Betrug vorzubeugen. Die Mitarbeiter in den Postfilialen oder Paketshops kontrollieren die Ausweise und Vollmachten genau, da sie oft persönlich haften, wenn die Pakete in die falschen Hände geraten. Wichtig ist auch die Hausanschrift der bevollmächtigten Person. Sie fehlt auf dem Führerschein, weshalb der Führerschein in der Regel für die Abholung nicht anerkannt wird.
Wichtig: Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren sind eingeschränkt geschäftsfähig. Eltern, die ein Paket für ihr Kind in diesem Alter abholen möchten, benötigen daher auch von ihrem Kind eine Vollmacht. Für Kinder unter 7 Jahren kann eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Abholung von Paketen für minderjährige Kinder
Als Geschenksendungen zum Geburtstag oder zu Weihnachten werden Pakete auch an minderjährige Kinder adressiert. An die Hausanschrift können solche Pakete auch an Kinder zugestellt werden. Die Eltern dürfen die Pakete entgegennehmen. Ist niemand zu Hause, darf der Paketzusteller das Paket beim Nachbarn abgeben und muss den Empfänger mit einer Nachricht im Briefkasten darüber informieren.
Wurde das Paket in einer Postfiliale oder einem Paketshop hinterlegt, muss sich das Kind ausweisen, um das Paket dort abzuholen. Häufig haben minderjährige Kinder jedoch noch kein Ausweisdokument. Die Eltern sollten immer dabei sein, um das Paket abzuholen. Allerdings ist auch dann nicht immer garantiert, dass ihnen das Paket ausgehändigt wird. Die verschiedenen Paketdienste wie Hermes oder DHL handhaben die Herausgabe unterschiedlich. Es wird daher davon abgeraten, Pakete an Kinder zu adressieren. Das Paket für ein minderjähriges Kind sollte daher besser an die Eltern adressiert werden.
Gültigkeit einer Paketvollmacht
Bei einer Postvollmacht für die Deutsche Post bestimmt der Vollmachtgeber, wie lange die Vollmacht gültig ist. Für die Abholung von Paketen, die mit DHL ausgeliefert werden, kann der Empfänger eine einmalige Vollmacht erteilen. Dafür gibt es Formulare im Internet. In das Formular muss der Empfänger die Sendungsnummer eintragen. Die bevollmächtigte Person muss neben der Vollmacht und ihrem Ausweisdokument auch die Benachrichtigungskarte in der Postfiliale vorlegen. Die Vollmacht erlischt mit der Abholung der Sendung.
Eine Vollmacht kann jedoch auch auf unbegrenzte Zeit ausgestellt werden. Dafür sind im Internet Muster vorhanden. Gelbe Postvollmacht-Karten sind in den Postfilialen erhältlich. Der Vollmachtgeber kann ein bestimmtes Datum für das Ende der Vollmacht eintragen, aber auch die Vollmacht ohne Frist ausstellen. In diesem Fall gilt die Vollmacht bis auf Widerruf. Eine solche Vollmacht kann auch formlos erteilt werden.
Für Pakete mit Identitätscheck akzeptiert die Deutsche Post keine Vollmacht. Solche Pakete müssen immer von der bevollmächtigten Person selbst abgeholt werden.
Angaben bei einer Paketvollmacht
Nicht nur für die Deutsche Post und für DHL, sondern auch für andere Paketdienste wie Hermes, GLS und DPD können Paketvollmachten erteilt werden. Auch dafür stehen Muster im Internet zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einmalige Vollmachten, die nur für eine Sendung gelten. Eine Vollmacht kann abgelehnt werden, wenn sie nicht alle wichtigen Angaben enthält. Grundsätzlich muss eine Vollmacht die folgenden Angaben enthalten:
· Sendungsnummer
· Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift des Sendungsempfängers
· Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift der bevollmächtigten Person
· Datum
· Unterschrift des Vollmachtgebers
Eine Vollmacht kann auch für eine Paketabholung beim Zoll erteilt werden. Für solche Vollmachten sind zusätzlich Fotos oder Scans der Vor- und Rückseite des Personalausweises der bevollmächtigten Person erforderlich. Die bevollmächtigte Person muss dennoch ein Personaldokument vorlegen.
Vollmacht für Einschreiben
Für Einwurf-Einschreiben ist keine Vollmacht erforderlich, da diese Sendungen in den Briefkasten des Empfängers gesteckt werden. Kann ein Standard-Einschreiben nicht an den Empfänger zugestellt werden, ist auch dafür eine Vollmacht erforderlich, wenn es der Empfänger nicht selbst von der Postfiliale abholen kann.


