Was tun, wenn das zugestellte Paket leer ist?
Immer mehr Menschen nutzen die Bequemlichkeit und das riesige Angebot in Onlineshops und bestellen dort. Auch Bestellungen bei Privatpersonen über Plattformen wie Kleinanzeigen oder Etsy werden häufig vorgenommen. Nun kann es passieren, dass das zugestellte Paket leer ist oder sich statt der bestellten Ware ein wertloser Artikel im Paket befindet. Die Ursache kann Betrug seitens des Absenders, aber auch ein Diebstahl auf dem Versandweg sein. Der Empfänger ist gefordert, denn bei ihm liegt die Beweislast, wenn er seine Ansprüche geltend machen möchte.
Mögliche Ursachen für ein leeres Paket
Wurde das Paket zwar zugestellt, aber ist es leer, kann das verschiedene Ursachen haben:
· Paket war nicht richtig verschlossen oder Karton war kaputt, sodass der Inhalt herausgefallen ist
· Paket wurde beim Transport von betrügerischen Mitarbeitern des Versanddienstes geöffnet und der Inhalt wurde gestohlen
· Absender ist ein Betrüger, der nur das leere Paket oder einen wertlosen Inhalt anstatt der bestellten Ware verschickt hat
Es ist auch möglich, dass das Paket nur klein war und vom Zusteller in den Briefkasten gesteckt wurde. Der Inhalt kann gestohlen worden sein, wenn das Paket aus dem Briefkasten herausragte. Die Zustellung von Paketen im Briefkasten ist erlaubt, wenn sie die entsprechenden Abmessungen haben. Sie dürfen jedoch aufgrund der Gefahr von Diebstahl nicht aus dem Briefkasten herausragen. Als Verpackungen können Versandtaschen, Luftpolstertaschen, Maxibriefkartons oder Großbriefkartons verwendet werden.
Betrügerischer Anbieter als Ursache
Leider gibt es immer noch betrügerische Anbieter im Internet, die im Onlineshop mit attraktiven Waren zu günstigen Preisen werben. Bestellt der Kunde dort, kann es passieren, dass er ein leeres Paket erhält oder sich statt eines Handys oder einer anderen hochwertigen Ware ein Beutel Reis oder ein anderer wertloser Inhalt im Paket befindet. Das ist mitunter auch bei Bestellungen bei Privatpersonen möglich.
In jedem Fall sollte der Kunde eine Anzeige bei der Polizei erstatten und dabei die Kontaktdaten des Absenders so genau wie möglich angeben. Betrügerische Onlineshops haben ihren Sitz oft im Ausland. Häufig sind die Betreiber nur schwer zu ermitteln. Hat der Kunde bereits eine Zahlung geleistet, sollte er seine Bank schnellstmöglich informieren. Die Bank kann die Zahlung mitunter rückgängig machen. Ob die Zahlung gestoppt werden kann, hängt von der Zahlungsart und dem Zeitrahmen ab.
Wurde das leere Paket von einer Privatperson verschickt, sollte sich der Kunde an den Betreiber der Plattform wenden und den Absender melden. In jedem Fall sollte der Kunde für die Anzeige bei der Polizei und bei der Meldung bei der Plattform, wenn es sich um eine Bestellung bei Privatpersonen handelt, die folgenden Belege vorlegen:
· Screenshot des Angebots
· E-Mail-Adresse des Onlineshops
· wenn möglich, Adresse des Onlineshops oder des Anbieters
· Kaufvertrag, wenn vorhanden
· Bestellbestätigung, wenn vorhanden
Schlimmstenfalls bekommt der Kunde den Kaufpreis nicht mehr erstattet, wenn die Zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Schutz vor betrügerischen Anbietern
Um sich vor betrügerischen Anbietern zu schützen, sollten Kunden genau darauf achten, nicht an einen sogenannten Fake-Shop zu geraten. Der Shop muss über ein Impressum verfügen, das über den Betreiber informiert. Die Webadresse sollte immer mit https beginnen. Zusätzlich können Siegel wie Geprüfter Onlineshop EHI, eKomi oder Trusted Shops sicherstellen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt.
Haftung bei einem leeren Paket
Bei einem leeren Paket muss geklärt werden, wer haftet. Der Absender muss haften, wenn es sich um einen gewerblichen Händler oder Onlineshop handelt und der Empfänger ein leeres Paket erhalten hat. Es kann sich um ein Versehen oder betrügerische Absicht eines Mitarbeiters handeln. Der Absender ist auch dafür verantwortlich, eine Verpackung zu verwenden, die stabil genug ist. Er muss die Verpackung richtig verschließen. Mitunter wird die Ware auch vom Paketdienst umverpackt, wenn die Verpackung nicht stabil genug oder bereits beschädigt ist. Der Paketdienst muss das auf der Verpackung mit einem Aufkleber kennzeichnen.
War die Verpackung stabil genug, aber ist erkennbar, dass sie geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Paketdienst dafür haften. Der Paketdienst haftet auch dann, wenn der Zusteller das Paket in den Briefkasten gesteckt hat und es dort von einer fremden Person geöffnet wurde.
Meldung an den Onlineshop
Hat der Kunde bei einem seriösen Onlineshop bestellt und trotzdem ein leeres Paket erhalten, muss er seinen Schaden beim Absender geltend machen. Er muss keine Zahlung leisten, wenn er die Ware noch nicht bezahlt hat, und kann die Bestellung stornieren. Er kann aber auch die Ware erneut bestellen.
Sind am Paket keine Beschädigungen zu erkennen und wurde es nicht geöffnet, muss der Empfänger dem Onlineshop die entsprechenden Beweise liefern. Er sollte sich innerhalb von drei Tagen nach Zustellung des Pakets an den Verkäufer wenden. Der Empfänger muss Fotos vom Paket anfertigen, die beweisen, dass das Paket leer war und dass es keine Beschädigungen aufweist.
Es ist aber auch möglich, dass das Paket beim Transport geöffnet und der Inhalt entnommen wurde. Auch in diesem Fall muss sich der Empfänger an den Verkäufer wenden. Er muss zusätzlich den Paketdienst darüber benachrichtigen. Der Verkäufer stellt einen Nachforschungsauftrag beim Paketdienst. Der Kunde sollte dem Verkäufer auch eine Kopie seiner Beschwerde beim Paketdienst schicken.
Tipp: Hat der Kunde ein Handy bestellt, das gestohlen wurde, und ist die IMEI-Gerätenummer bekannt, sollte er das Handy bei der Polizei in eine Sperrliste eintragen lassen.
Eidesstattliche Erklärung an den Verkäufer
Onlineshops können vom Kunden eine Eidesstattliche Erklärung verlangen, dass er ein leeres Paket erhalten hat. Muster dafür sind auf der Webseite von DHL verfügbar. Um seine Chancen auf eine Entschädigung zu verbessern, sollte der Kunde, wenn er dazu aufgefordert wird, in jedem Fall die Eidesstattliche Erklärung ausfüllen und unterschreiben.
Meldung an den Paketdienst
Nimmt der Kunde sein Paket vom Paketdienst entgegen und stellt er fest, dass es beschädigt oder ungewöhnlich leicht ist, sollte er das dem Zusteller sofort mitteilen. Er sollte nicht vorbehaltlos ein beschädigtes oder anderweitig verdächtiges Paket entgegennehmen. Der Empfänger kann das Paket im Beisein des Zustellers öffnen und sich den Schaden vom Zusteller protokollieren lassen. Zusätzlich sollte er mit dem Handy Beweisfotos anfertigen.
Nicht immer ist es jedoch möglich, den Zusteller als Zeugen zu gewinnen. Der Empfänger sollte in jedem Fall innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Pakets eine Beschwerde an den Paketzusteller richten. Zusätzlich sollte er die Polizei informieren.


