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Zugestelltes Paket ist leer – was tun?

Klingele PLUS GmbH
2025-10-21 14:20:00 / Allgemein / Kommentare 0

Immer mehr Privatpersonen bestellen Waren in Onlineshops, aber auch bei Privatpersonen, beispielsweise über Kleinanzeigen. In Deutschland werden riesige Mengen an Paketen verschickt. Hin und wieder gehen Pakete verloren oder sind nicht auffindbar, trotzdem der Empfänger eine Meldung über die erfolgte Zustellung der Sendung erhalten hat. Es ist auch möglich, dass der Empfänger zwar ein Paket erhält, das Paket aber leer ist oder statt der bestellten Ware einen wertlosen Inhalt erhält. Es kann sich um Betrug durch den Absender handeln, doch kann der Inhalt auch gestohlen worden sein. Der Empfänger muss entsprechende Beweise erbringen, damit er eine Entschädigung geltend machen kann. 

Leeres Paket oder Paket mit falschem Inhalt erhalten – mögliche Ursachen

Für den Empfänger ist es ärgerlich, wenn er ein leeres Paket oder ein Paket mit wertlosem Inhalt erhält, insbesondere dann, wenn er die Ware bereits bezahlt hat. Die Gefahr besteht, dass der Empfänger auf den Kosten sitzen bleibt, wenn er nicht genügend Beweise erbringen kann. Ist das Paket leer oder ist der Inhalt wertlos, kann das verschiedene Ursachen haben:

·        Betrug durch den Absender, insbesondere bei unseriösen Online-Anbietern, aber auch durch Privatpersonen, beispielsweise bei Kleinanzeigen

·        Inhalt wurde auf dem Transportweg gestohlen und das Paket wurde wieder verschlossen

·        Paket war nicht richtig verschlossen und der Inhalt ist vollständig oder teilweise herausgefallen

Wer haftet, wenn das Paket leer oder der Inhalt wertlos ist?


Für den Empfänger ist es wichtig, herauszufinden, ob das Paket bereits beim Versand leer war oder ob der Inhalt auf dem Transportweg gestohlen wurde beziehungsweise herausgefallen ist. Der Absender gerät unter Betrugsverdacht, wenn das Paket beschädigt ist oder durch einen Mitarbeiter des Paketdienstes geöffnet wurde. Er muss haften, wenn es sich um ein gewerbliches Unternehmen wie einen Onlineshop handelt. Handelt es sich um einen gewerblichen Absender und ist das Paket beschädigt, muss der Absender auch dann haften, wenn die Ware herausgefallen ist.

Wurde das Paket von einer Privatperson verschickt und ist es nicht beschädigt, so handelt es sich um einen Betrugsfall. Anstatt der bestellten Ware kann auch wertloser Inhalt wie eine Packung Mehl enthalten sein. Der Absender muss haften, doch ist es für den Empfänger oft schwierig, ihn haftbar zu machen. Der Empfänger trägt beim Versand zwischen zwei Privatpersonen das Transportrisiko. Wurde die Ware über ein Portal wie Kleinanzeigen oder Etsy bestellt, kann sich der Empfänger an den Betreiber des Portals wenden und den Absender melden.

Der Paketdienst muss haften, wenn der Karton ausreichend stabil war, beispielsweise ein Automatikboden-Karton oder ein Karton aus zweiwelliger Wellpappe. Er haftet, wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Karton geöffnet und der Inhalt gestohlen wurde. Allerdings liegt die Beweislage beim Empfänger und ist oft schwierig, sodass der Empfänger häufig keine Entschädigung erhält.

Beweisführung durch den Empfänger

Nicht immer ist für den Empfänger erkennbar, dass das Paket leer ist oder nur einen wertlosen Inhalt enthält. Um seine Ansprüche beim Online-Händler oder einem anderen gewerblichen Unternehmen geltend zu machen, muss der Empfänger den Karton von allen Seiten fotografieren. So ist auch ersichtlich, ob der Karton beschädigt war. Zusätzlich sollte der Empfänger den Karton als Beweismittel aufbewahren. Der Absender kann dann auch beurteilen, ob sein Original-Klebeband oder fremdes Klebeband verwendet wurde.

Der Empfänger muss den Absender benachrichtigen und ihm die Beweisfotos schicken. Hat er die Ware bereits bezahlt, muss der Absender den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern, was jedoch schwierig sein kann. Mitunter erstattet der Absender den Kaufpreis aus Kulanzgründen. Wenn der Empfänger die Ware noch nicht bezahlt hat, kann er die Bestellung stornieren.

Schwierig oder nahezu unmöglich ist die Beweisführung für einen Kunden, wenn er die Ware in einem ausländischen Onlineshop bestellt hat. Nicht immer ist sofort erkennbar, dass es sich um einen ausländischen Shop handelt.

Tipp: In der Regel werden Pakete beim Eintreffen im Paketzentrum automatisch gewogen. Vom Durchlauf durch die Sortieranlage sind oft Fotos vorhanden. Der Empfänger kann beim Paketdienst die Herausgabe der Gewichtsdaten und eventueller Fotos verlangen. Das ist nicht immer einfach, doch kann er Anzeige bei der Polizei erstatten und die Polizei bitten, die Beweismittel zu verlangen.

Schadenersatz beim Paketdienst geltend machen

Ist erkennbar, dass das Paket geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Empfänger die entsprechenden Beweisfotos anfertigen und an den Paketdienst schicken. Der Empfänger muss den Karton als Beweismittel aufbewahren.

Häufig erhält der Empfänger eine Entschuldigung vom Paketdienst, doch der Paketdienst schreibt dann, dass der Verlust des Inhalts nicht von ihm verschuldet war. Der Empfänger erhält dann keine Entschädigung.

Für den Empfänger ist es schwierig, dem Paketdienst Diebstahl auf dem Transportweg nachzuweisen, auch wenn erkennbar ist, dass das Paket geöffnet und wieder verschlossen wurde. Kann einem Mitarbeiter der Diebstahl nachgewiesen werden, muss dieser Mitarbeiter haften. Der Paketdienst muss dem Empfänger eine Entschädigung zahlen, was jedoch nur selten erfolgt. Aus Kulanz kann der Paketdienst dem Empfänger einen kleinen Teil des Warenwertes erstatten.

Eidesstattliche Erklärung durch den Empfänger

Hat der Empfänger beim Onlineshop oder beim Paketdienst gemeldet, dass er ein leeres Paket erhalten hat, kann der Onlineshop oder Paketdienst von ihm eine eidesstattliche Erklärung verlangen. Der Paketdienstleister DHL hält Vordrucke für eidesstattliche Erklärungen zum Download bereit. Der Empfänger sollte in jedem Fall eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, denn so verbessert er seine Chancen auf eine Entschädigung.

Auf Käuferschutz achten

Wer in Onlineshops oder bei Privatpersonen Waren bestellt, ist grundsätzlich nicht davor geschützt, ein leeres Paket oder einen wertlosen Inhalt zu erhalten. Allerdings können Käufer mit der Wahl der richtigen Anbieter vorsorgen. Bei Onlineshops ist mehr Sicherheit gewährleistet, wenn ein Siegel vorhanden ist, beispielsweise von eKomi, Trusted Shops oder Geprüfter Onlineshop EHI. Auch Bewertungen von Kunden auf Portalen wie Trustpilot können helfen.

Der Kunde sollte auch darauf achten, dass es sich um einen deutschen Onlineshop handelt. Sichere Zahlungsmethoden wie PayPal bieten Käuferschutz. Der Kunde kann sich an den Zahlungsdienstleister wenden, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Wie sich Absender vor Paketdieben schützen können

Ein vollständiger Schutz vor Paketdieben ist für den Absender nicht möglich, doch er hat mehr Sicherheit, wenn er die Sendung als Paket und nicht als Päckchen verschickt. Ein Paket ist versichert. Die Verpackung sollte möglichst unscheinbar sein, um für potenzielle Diebe nicht den Eindruck zu erwecken, dass der Inhalt wertvoll ist. Der Absender sollte auch das Paket wiegen und davon ein Beweisfoto anfertigen.