Lexikon
Briefmonopol: Definition, Geschichte und Ende 2008
Briefmonopol bezeichnet das gesetzlich verankerte Alleinrecht eines Anbieters, Briefsendungen gegen Entgelt zu befördern. In Deutschland lag dieses Beförderungsmonopol lange bei der Deutschen Bundespost und später bei der Deutschen Post AG. Mit dem Postgesetz von 1998 wurde der Briefmarkt schrittweise geöffnet; die letzte Schutzstufe für Briefe bis 50 Gramm endete am 1. Januar 2008.
Was bedeutet Briefmonopol?
Ein Briefmonopol liegt vor, wenn allein ein bestimmtes Unternehmen berechtigt ist, adressierte Briefsendungen gewerbsmäßig gegen Bezahlung zu transportieren. Andere Dienstleister dürfen in diesem geschützten Bereich keine vergleichbaren Leistungen anbieten. Rechtlich handelt es sich um eine Ausprägung des Beförderungsmonopols, das dem Monopolisten eine gesetzliche Exklusivlizenz für einen klar abgegrenzten Teil des Postmarkts einräumt.
Begründet wurde ein solches Monopol historisch mit der flächendeckenden Grundversorgung: Die Einnahmen aus dem lukrativen Briefgeschäft sollten den Betrieb eines bundesweiten Zustellnetzes auch in dünn besiedelten Regionen finanzieren. Mit der Liberalisierung der Postmärkte in Europa verlor dieses Argument an Gewicht.
Rechtliche Grundlage: das Postgesetz
Die maßgebliche Grundlage bildete das Postgesetz, das am 1. Januar 1998 in Kraft trat. Es überführte die frühere hoheitliche Postverwaltung in einen regulierten Wettbewerbsmarkt und legte fest, in welchem Umfang und für welche Übergangszeit die Deutsche Post AG noch eine Exklusivlizenz behielt. Für die Vergabe von Lizenzen an Wettbewerber sowie für die Aufsicht über den Markt wurde eine Regulierungsbehörde zuständig, aus der die heutige Bundesnetzagentur hervorging.
Die Exklusivlizenz war von Beginn an auf leichte Briefe bis zu einer bestimmten Gewichts- und Preisgrenze beschränkt. Höherwertige und schwerere Sendungen sowie Pakete und Päckchen standen dem Wettbewerb deutlich früher offen.
Schrittweise Öffnung des Briefmarkts
Die Abschaffung des Monopols verlief in mehreren Etappen. Die geschützte Gewichtsgrenze wurde über die Jahre gesenkt, bis der Briefmarkt vollständig geöffnet war:
- 11998: Inkrafttreten des Postgesetzes; Pakete und Päckchen werden für den Wettbewerb freigegeben.
- 2Bis 2002: Exklusivlizenz für Briefe bis 200 Gramm.
- 3Ab 2003: Absenkung der geschützten Grenze auf Briefe bis 100 Gramm.
- 4Ab 2006: weitere Absenkung auf Briefe bis 50 Gramm.
- 51. Januar 2008: vollständige Aufhebung des Briefmonopols; der Markt ist für alle lizenzierten Anbieter offen.
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen alle Unternehmen mit einer entsprechenden Lizenz Briefe jeden Gewichts befördern. Damit endete in Deutschland ein Monopol, dessen Wurzeln bis in die Zeit der staatlichen Postverwaltung zurückreichen.
Folgen für den Postmarkt
Mit dem Ende des Monopols traten regionale und überregionale Briefdienstleister neben die Deutsche Post AG. Für Geschäftskunden entstanden zusätzliche Optionen bei Preisen und Zustellung, während private Absender die Deutsche Post AG weiterhin als flächendeckenden Anbieter nutzen. Der Wettbewerb konzentriert sich bis heute vor allem auf Ballungsräume und auf größere Versandmengen.
Für die Sicherung einer bundesweiten Grundversorgung sorgt seither die im Postgesetz verankerte Universaldienstverpflichtung. Sie legt Mindeststandards für die Erreichbarkeit und die Zustellung von Briefen fest, unabhängig davon, welcher Anbieter am Markt tätig ist.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Das Briefmonopol betrifft ausschließlich die Beförderung von Briefsendungen. Davon zu unterscheiden ist das umfassendere Beförderungsmonopol, das früher auch weitere Postdienste einschloss. Die Hoheit über die Ausgabe von Postwertzeichen, also das Recht zur Herausgabe amtlicher Briefmarken, bildet einen eigenen Bereich und war vom Wettbewerb um die Briefbeförderung nicht unmittelbar betroffen.
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