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DIN-Norm: Bedeutung, Entstehung und Bezeichnungen
Eine DIN-Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt und unter Leitung des DIN Deutsches Institut für Normung erarbeitet wurde. Sie beschreibt einen anerkannten Stand der Technik und ist grundsätzlich freiwillig anzuwenden. Normen dienen der Rationalisierung, der Qualitätssicherung und der Sicherheit von Menschen und Sachen. Von technischen Standards unterscheiden sie sich durch das Verfahren ihrer Entstehung.
Wer DIN-Normen erarbeitet
Träger der Normung in Deutschland ist das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mit Sitz in Berlin. Es handelt sich um einen privatwirtschaftlich organisierten, gemeinnützigen Verein, der als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft gilt. Die Wurzeln reichen bis 1917 zurück, als der Normenausschuss der deutschen Industrie gegründet wurde. Das Kurzzeichen DIN wird seit 1918 verwendet, dem Jahr der ersten Norm. Den heutigen Namen trägt die Organisation seit 1975.
Die inhaltliche Arbeit leisten Fachleute aus Unternehmen, Forschung, Behörden, Prüfinstituten und Verbraucherverbänden. Sie wirken in rund 70 Normenausschüssen mit, die sich in mehrere tausend Arbeitsausschüsse gliedern. Beteiligt sind nach Angaben des DIN über 40.000 Expertinnen und Experten. Das Deutsche Normenwerk umfasst derzeit etwa 34.000 bis 35.000 gültige Normen, jährlich kommen rund 2.000 hinzu.
Wie eine Norm entsteht
Der Normungsprozess ist selbst genormt und folgt einem festen Ablauf mit mehreren öffentlichen Beteiligungsschritten.
- 1Antrag: Jede Person und jede Organisation kann einen Normungsantrag stellen. Das DIN prüft Bedarf und Zuständigkeit.
- 2Ausschussarbeit: Ein Arbeitsausschuss erarbeitet den Inhalt. Angestrebt wird ein Konsens aller beteiligten Kreise.
- 3Norm-Entwurf: Der Entwurf wird veröffentlicht und trägt ein vorangestelltes E. Innerhalb einer Frist von in der Regel vier Monaten kann jede interessierte Person Einspruch erheben.
- 4Beratung: Die Einsprüche werden im Ausschuss beraten. Bleibt eine Einigung aus, greift ein Schlichtungsverfahren.
- 5Veröffentlichung: Die fertige Norm erscheint mit Ausgabedatum und wird über DIN Media bezogen, den früheren Beuth-Verlag.
- 6Überprüfung: Spätestens alle fünf Jahre wird geprüft, ob die Norm noch gebraucht wird. Sie bleibt dann unverändert, wird überarbeitet oder zurückgezogen.
Was die Bezeichnungen bedeuten
Am Anfang der Normnummer steht, auf welcher Ebene die Norm entstanden ist und wie weit ihr Geltungsbereich reicht.
| Bezeichnung | Herkunft und Geltung |
|---|---|
| DIN | Rein nationale Norm, nur in Deutschland erarbeitet |
| DIN EN | Deutsche Übernahme einer Europäischen Norm von CEN oder CENELEC |
| DIN ISO | Deutsche Übernahme einer internationalen ISO-Norm ohne europäische Stufe |
| DIN EN ISO | International erarbeitete Norm, die zusätzlich europäisch übernommen wurde |
| DIN EN IEC | Deutsche Übernahme einer Norm der IEC, die zusätzlich europäisch übernommen wurde |
| DIN VDE | Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, bearbeitet von DIN und VDE über die DKE |
| DIN SPEC | Spezifikation ohne Einbeziehung aller interessierten Kreise, deutlich schneller erstellt |
Die Nummernkreise sind je Präfix eigenständig. DIN 1 bezeichnet Kegelstifte, DIN EN ISO 1 dagegen die Referenztemperatur für Längenmessungen. Besteht eine Norm aus mehreren Teilen, folgt nach einem Bindestrich die Teilnummer. Das Ausgabedatum steht nach einem Doppelpunkt, etwa in der Form DIN EN 71-4:2013-05. Rund drei Viertel des Bestands gehen inzwischen auf europäische oder internationale Vorlagen zurück.
Verbindlichkeit von Normen
Eine DIN-Norm ist kein Gesetz. Ihre Anwendung beruht auf Freiwilligkeit. Verbindlich wird sie erst durch einen zusätzlichen Rechtsakt oder eine Vereinbarung.
- Verweis im Gesetz: Eine Rechtsvorschrift nennt die Norm ausdrücklich und macht sie damit anwendungspflichtig.
- Vertragliche Vereinbarung: Die Vertragsparteien legen die Einhaltung einer Norm als geschuldete Beschaffenheit fest.
- Ausschreibungen: Öffentliche Auftraggeber verweisen regelmäßig auf Normen als Mindestanforderung.
- Produkthaftung: Normen gelten als anerkannte Regeln der Technik. Wer davon abweicht, muss die Gleichwertigkeit seiner Lösung belegen können.
- Sicherheitsbezug: Verweist der Gesetzgeber verbindlich auf eine Norm, betrifft das überwiegend Regelwerke zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz.
Normen im Verpackungsbereich
Für Verpackungen und Versand existiert eine Reihe von Normen, die Begriffe, Prüfverfahren und Anforderungen festlegen.
- DIN 55405: Begriffe der Verpackungstechnik, darunter Packgut, Packmittel, Packhilfsmittel und Ladeeinheit.
- DIN EN 13427: Rahmennorm zur Anwendung der europäischen Normen über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
- DIN EN 13430: Anforderungen an Verpackungen, die stofflich verwertet werden sollen.
- DIN EN 13432: Anforderungen an Verpackungen, die durch Kompostierung und biologischen Abbau verwertbar sein sollen, mit definierten Prüfkriterien.
- DIN EN ISO 780: Bildzeichen für die Handhabung von Packstücken, etwa Schirm, Glas und Ausrichtungspfeile.
Nicht jede Systematik im Verpackungsbereich stammt vom DIN. Die Bauformen von Kartons werden über den FEFCO-Code klassifiziert, der auf einen europäischen Branchenverband zurückgeht. Materialbezeichnungen der Wellpappe erläutert der Beitrag zu Kraftliner und Testliner.
Zugang zu Normen
Normen sind urheberrechtlich geschützt und kostenpflichtig. Der Vertrieb läuft über DIN Media, den früheren Beuth-Verlag. Wer eine Norm nur einsehen möchte, kann eine der Normen-Auslegestellen nutzen, die von Industrie- und Handelskammern, Hochschulen und Bibliotheken betrieben werden. Norm-Entwürfe sind während der Einspruchsfrist über das Entwurfsportal frei zugänglich, damit jede interessierte Person Stellung nehmen kann.
Bezogene Normen dürfen nicht kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Wird eine Norm in einer Rechtsvorschrift amtlich abgedruckt, entfällt der urheberrechtliche Schutz für diesen Abdruck. Der Normungsprozess selbst ist in der DIN 820-4 geregelt.
Papierformate und Schreibregeln
Große Verbreitung hat die DIN 476 aus dem Jahr 1922, die das Format DIN A4 und die gesamte A-, B- und C-Reihe eingeführt hat. Ihr liegt das Prinzip zugrunde, dass beim Halbieren der langen Seite stets ein Blatt mit gleichem Seitenverhältnis entsteht. Seit 2002 ist die DIN 476 weitgehend durch die DIN EN ISO 216 abgelöst, das Format selbst blieb unverändert.
Die Wirkung reicht über das Papier hinaus. Umschlagformate der C-Reihe sind auf die Blattformate der A-Reihe abgestimmt, und Versandverpackungen orientieren sich häufig an denselben Maßen. Eine Übersicht der Formate und Papierqualitäten bietet der Beitrag zu DIN-Papierformaten.
Eine weitere im Büroalltag verbreitete Norm ist die DIN 5008 mit Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung. Sie regelt unter anderem das Anschriftenfeld im Geschäftsbrief.
Passende Produkte
Versandverpackungen sind vielfach auf die genormten Papierformate abgestimmt. Für Sendungen im Format DIN A4 eignen sich Maxibriefkartons, für flache Unterlagen bis 20 mm Höhe Großbriefkartons. Für abweichende Abmessungen bietet sich die Fertigung als Karton nach Maß an.