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Lexikon

Verpackungssymbole: Bedeutung, Normen und Platzierung

Verpackungssymbole sind grafische Bildzeichen auf Versandverpackungen, die Hinweise zur Handhabung, zur Lagerung, zum Inhalt oder zur Entsorgung geben. Der Begriff fasst drei getrennt geregelte Gruppen zusammen: Handhabungssymbole nach DIN EN ISO 780, Gefahrgut- und Gefahrstoffkennzeichnung nach ADR und CLP-Verordnung sowie Material- und Recyclingkennzeichnung. Die Gruppen weichen in Gestaltung, Zweck und rechtlicher Verbindlichkeit voneinander ab.

Handhabungssymbole nach DIN EN ISO 780

Maßgeblich für Handhabungssymbole ist DIN EN ISO 780:2016-05, die deutsche Fassung von EN ISO 780:2015. Die Norm regelt graphische Symbole für die Handhabung und Lagerung von Packstücken. Sie setzt die fünfte Ausgabe von ISO 780 aus dem Dezember 2015 um und tritt an die Stelle von DIN EN ISO 780:1999-04. Die ältere deutsche Norm DIN 55402-1:1988-04 ist zurückgezogen; ihre Inhalte sind in die international abgestimmte Fassung übergegangen. Gültig geblieben ist DIN 55402-2:2016-12. Sie bildet Teil 2 der Reihe zur Markierung für den Versand von Packstücken und enthält eine Richtlinie für Exportverpackung. Damit regelt sie die Versandmarkierung selbst.

ISO 780:2015 umfasst 17 Bildzeichen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf Packstücke mit beliebigem Inhalt und schließt Anweisungen zur Handhabung gefährlicher Güter ausdrücklich aus. Die Norm weist darauf hin, dass Bildzeichen keine Gewähr für eine sachgerechte Handhabung bieten und eine schützende Verpackung vorrangig bleibt.

Die Gestaltung unterliegt konkreten Vorgaben: Die Symbole sind in Schwarz auszuführen. Ist die Verpackung so gefärbt, dass ein schwarzes Zeichen nicht deutlich erkennbar wäre, wird ein kontrastierendes Feld hinterlegt, vorzugsweise in Weiß. Rot, Orange und Gelb sind zu vermeiden, weil diese Farben mit der Kennzeichnung gefährlicher Güter verwechselt werden können. Als Regelhöhe gibt die Norm 100 mm, 150 mm oder 200 mm an; abweichende Größen bleiben zulässig, solange die Erkennbarkeit gewahrt ist. Ein Rahmen um das Zeichen ist nicht erforderlich.

Die gebräuchlichen Handhabungssymbole und ihre Bedeutung

Die folgenden Symbole auf Verpackungen begegnen im Versandalltag am häufigsten:

  • Regenschirm: Das Packstück ist trocken zu lagern und vor Nässe zu bewahren.
  • Zerbrochenes Glas: Das Symbol für zerbrechlich zeigt an, dass der Inhalt bruchempfindlich ist und mit Vorsicht zu behandeln ist.
  • Zwei senkrechte Pfeile: Das Packstück ist in der angezeigten Richtung aufrecht zu transportieren und zu lagern.
  • Sonne mit Strahlen: Das Packstück ist von direkter Sonneneinstrahlung fernzuhalten.
  • Thermometer mit Grenzwerten: Der Inhalt verträgt nur Temperaturen innerhalb des angegebenen Bereichs.
  • Stapelgrenze: Angabe als Höchstmasse in Kilogramm oder als Anzahl zulässiger Packstücke übereinander. Ein durchgestrichenes Zeichen verbietet das Stapeln.
  • Schwerpunkt: Markiert den Schwerpunkt eines Packstücks, das als Einheit gehandhabt wird. Schwere Packstücke sind nach ISO 780 damit zu kennzeichnen.
  • Hier anschlagen: Zeigt, wo Anschlagmittel zum Anheben anzusetzen sind.
  • Keine Handhaken: Das Packstück darf beim Umschlag nicht mit Handhaken angegriffen werden.
  • Kein Gabelstapler, nicht rollen, nicht klemmen: Verbotszeichen für Umschlagverfahren, die Inhalt oder Verpackung beschädigen würden.

Bei einem Teil dieser Bildzeichen lässt die Norm eine handschriftliche Ausführung des Verbotszeichens zu, damit eine erforderliche Markierung auch unterwegs nachgetragen werden kann. Bei den Stapelgrenzen darf die Zahl von Hand berichtigt werden.

Abgrenzung zur Gefahrgutkennzeichnung

Verpackungssymbole zur Handhabung und die Sicherheitskennzeichnung gefährlicher Güter folgen getrennten Regelwerken. Handhabungssymbole gehen auf eine Norm zurück und sind schwarz-weiß ausgeführt. Warnetiketten für Gefahrgut beruhen auf verbindlichem Recht und arbeiten mit Signalfarben.

Gefahrzettel nach ADR: Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße verlangt in Abschnitt 5.2.2.2.1 die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats. Die Mindestabmessungen betragen 100 mm × 100 mm; parallel zum Rand verläuft in einem Abstand von etwa 5 mm eine Linie. Ausrichtungspfeile nach Abschnitt 5.2.1.10 bestehen aus zwei schwarzen oder roten Pfeilen auf weißem oder ausreichend kontrastierendem Grund. Sie sind auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten des Versandstücks anzubringen. Die rechtlichen Grundlagen der Beförderung behandelt der Eintrag zum Gefahrguttransport.

Gefahrenpiktogramme nach CLP: Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen überführt das global harmonisierte System (GHS) in europäisches Recht. Sie kennt neun Gefahrenpiktogramme mit den Codes GHS01 bis GHS09, darunter die explodierende Bombe, die Flamme, die Gasflasche, den Totenkopf und das Ausrufezeichen. Die Piktogramme sind rautenförmig mit rotem Rand, schwarzem Symbol und weißem Grund.

Was ein Zeichen bedeutet, folgt aus dem Regelwerk, dem es entstammt. Zur Unterscheidung genügen im Alltag zwei Merkmale: Farbe und Rahmung. Ein schwarzes Bildzeichen ohne Rahmen gehört zur Handhabung, eine rot umrandete Raute zur Gefahrenkommunikation.

Recycling- und Materialkennzeichnung

Eine dritte Gruppe von Verpackungszeichen benennt das Verpackungsmaterial und den Entsorgungsweg. Sie richtet sich an Verwertungsbetriebe und an private Haushalte.

  • Materialkennzeichnung nach 97/129/EG: Die Entscheidung der Kommission vom 28. Januar 1997 legt zur Richtlinie 94/62/EG ein System aus Nummern und Abkürzungen fest. Die Nummern 1 bis 19 bezeichnen Kunststoffe, 20 bis 39 Papier und Pappe, 40 bis 49 Metalle, 50 bis 59 Holz, 60 bis 69 Textilien, 70 bis 79 Glas und 80 bis 99 Verbundstoffe. Innerhalb dieser Bereiche stehen 20 PAP für Wellpappe, 21 PAP für sonstige Pappe, 22 PAP für Papier, 40 FE für Stahl und 41 ALU für Aluminium. Die Anwendung ist nach der Entscheidung zunächst freiwillig.
  • Resin Identification Code: Der Code für Kunststoffharze entstand 1988 bei der Society of the Plastics Industry und wird heute von ASTM International unter ASTM D7611 geführt. Hinter den Ziffern 1 bis 7 stehen PET, HDPE, PVC, LDPE, PP, PS und sonstige Harze. Die frühere Umrahmung mit drei kreisenden Pfeilen wurde durch ein gleichseitiges Dreieck ersetzt, um die Verwechslung mit einem Recyclingzeichen zu verringern.
  • Der Grüne Punkt: Das Zeichen wurde 1990 eingeführt und ist eine Marke der Duales System Deutschland GmbH. Es weist die Teilnahme an einem dualen System nach und sagt nichts über die Recyclingfähigkeit der einzelnen Verpackung aus.
  • FSC-Label: Die Zeichen des Forest Stewardship Council kennzeichnen die Herkunft des Faserrohstoffs. FSC 100% steht für Material aus FSC-zertifizierten Wäldern und FSC Recycled für Material aus Rezyklat. FSC Mix steht für eine Mischung aus zertifizierten Wäldern, Rezyklat und FSC-kontrolliertem Holz.

Beim Kontakt mit Lebensmitteln greift eine eigene Regelung. Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gilt für Materialien, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind. Sie tragen den Hinweis „Für Lebensmittelkontakt“, eine Angabe zum Verwendungszweck oder das Symbol aus Anhang II, das Glas und Gabel zeigt. Die Angabe entfällt bei Gegenständen, die ihrer Beschaffenheit nach eindeutig für den Lebensmittelkontakt bestimmt sind.

Verbindlichkeit: Pflicht oder Empfehlung

Wie stark die Verpackungssymbole rechtlich wirken, hängt von der Gruppe ab.

  • Handhabungssymbole: DIN EN ISO 780 ist eine Norm und damit grundsätzlich freiwillig anzuwenden. Verbindlich wird sie durch vertragliche Vereinbarung, durch Ausschreibungen oder durch Verweis in einer Rechtsvorschrift. Die Systematik der Normbezeichnungen erklärt der Eintrag zur DIN-Norm.
  • Gefahrgut und Gefahrstoffe: Gefahrzettel nach ADR und Gefahrenpiktogramme nach der CLP-Verordnung sind rechtlich vorgeschrieben. Fehlende oder falsche Kennzeichnung ist im Gefahrgut- und im Chemikalienrecht bußgeldbewehrt.
  • Materialkennzeichnung: In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Materialkennzeichnung nach 97/129/EG. Einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sie national verpflichtend gemacht, darunter Italien, Bulgarien, Rumänien und die Slowakei.
  • Grüner Punkt: In Deutschland ist zum 1. Januar 2009 mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung die Pflicht entfallen, die Beteiligung an einem dualen System durch ein Zeichen kenntlich zu machen. Die Beteiligungspflicht selbst bleibt bestehen.
  • Künftige EU-Kennzeichnung: Die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 sieht in Artikel 12 eine harmonisierte, piktogrammbasierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung vor. Sie greift ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Diese Übersicht dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen der genannten Normen und Rechtsvorschriften sowie die Auskunft der zuständigen Behörde.

Welches Symbol wann auf das Paket gehört

Welche Verpackungssymbole gewählt werden, bestimmen Inhalt, Transportweg und Art des Umschlags. Häufige Anwendungsfälle:

  • Flüssigkeiten in Flaschen und Kanistern: Ausrichtungspfeile für die aufrechte Lage, bei feuchtigkeitsempfindlicher Umverpackung zusätzlich das Schirmsymbol.
  • Glas, Keramik und Elektronik: das Zeichen für zerbrechlichen Inhalt, bei empfindlichen Bauteilen die Temperaturgrenzen.
  • Paletten und Sammelpackungen: Stapelgrenze nach Masse oder Anzahl, bei druckempfindlicher Ware das Stapelverbot.
  • Schwere Kisten und Maschinen: Schwerpunktmarkierung und Anschlagpunkte für Kranarbeit und Staplereinsatz.
  • Papier, Textilien und Lebensmittel: das Schirmsymbol gegen Nässe, bei Sonnenempfindlichkeit das Symbol gegen direkte Einstrahlung.

Eine Überfrachtung des Kartons schwächt die Wirkung. Nach ISO 780 trägt ein Packstück nur so viele Symbolarten, wie sachlich erforderlich sind.

Platzierung auf dem Karton

Für einen Teil der Bildzeichen legt ISO 780 Zahl und Position fest. Nach Möglichkeit wird der Schwerpunkt auf allen sechs Flächen angebracht, mindestens jedoch auf den vier Seitenflächen und an der tatsächlichen Lage des Schwerpunkts. Das Zeichen für die Anschlagstelle steht auf zwei gegenüberliegenden Flächen. Für ein Versandpaket aus Wellpappe hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  • 1Die Symbole auf mindestens zwei gegenüberliegenden Längsseiten aufbringen, damit sie in jeder Stellung des Pakets sichtbar bleiben.
  • 2Ausrichtungspfeile so setzen, dass sie in der vorgesehenen Transportlage nach oben zeigen.
  • 3Abstand zu Versandetikett und Barcode halten, damit die maschinelle Erfassung ungestört bleibt.
  • 4Klebeband und Umreifung so führen, dass die Zeichen frei liegen und beim Öffnen unbeschädigt bleiben.
  • 5Bei einem braunen Karton aus Wellpappe ein weißes Trägeretikett verwenden, wenn der Kontrast für ein schwarzes Zeichen zu gering ausfällt.

Für die Versandmarkierung im engeren Sinn, also Empfängerangaben, Kennnummern und Stückzahlangaben, gilt DIN 55402-2. Die formalen Anforderungen an das Anschriftfeld im Schriftverkehr erläutert der Eintrag zum Anschriftenfeld.

Passende Produkte

Bildzeichen lassen sich als Etikett aufkleben oder mit einer Schablone direkt auf die Wellpappe auftragen. Eine glatte Außendecke bieten die Kartons und Faltschachteln. Für Verschluss und Ladungssicherung stehen Klebebänder bereit. Für Lieferschein und Versandpapiere gibt es die Lieferscheintaschen, die das Dokument vor Nässe schützen und neben der Symbolfläche Platz finden.

Verschließen und Kennzeichnen ansehen

Häufige Fragen zu Verpackungssymbolen

Für Handhabungs- und Lagerhinweise gilt DIN EN ISO 780:2016-05, die deutsche Fassung von EN ISO 780:2015. Die frühere DIN 55402-1 ist zurückgezogen. Für Gefahrgut- und Gefahrstoffkennzeichnung gelten eigene Regelwerke, das ADR und die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Das Zeichen mit dem zerbrochenen Glas steht in DIN EN ISO 780 und weist auf zerbrechlichen Inhalt hin. Es fordert vorsichtige Handhabung beim Umschlag und beim Stapeln und begründet keinen eigenen Haftungsanspruch gegenüber dem Versanddienstleister. Das Symbol aus Glas und Gabel bedeutet etwas anderes. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 belegt es die Eignung für den Lebensmittelkontakt.
Die Handhabungssymbole nach DIN EN ISO 780 beruhen auf einer freiwillig anwendbaren Norm. Verbindlich werden sie erst durch Vertrag, Ausschreibung oder gesetzlichen Verweis. Gefahrzettel nach ADR und Gefahrenpiktogramme nach der CLP-Verordnung sind dagegen rechtlich vorgeschrieben. Die Materialkennzeichnung nach 97/129/EG bleibt in Deutschland freiwillig, in einigen anderen Mitgliedstaaten ist sie verpflichtend.
ISO 780 schreibt Schwarz vor. Reicht der Kontrast zur Verpackung nicht aus, wird ein kontrastierendes Feld hinterlegt, vorzugsweise in Weiß. Von Rot, Orange und Gelb ist abzusehen, weil sie mit der Kennzeichnung gefährlicher Güter verwechselt werden können. Als Regelhöhe gelten 100 mm, 150 mm oder 200 mm.
Der Grüne Punkt wurde 1990 eingeführt und ist eine Marke der Duales System Deutschland GmbH. Er bestätigt die Teilnahme an einem dualen System und lässt die Recyclingfähigkeit der konkreten Verpackung offen. Die Kennzeichnungspflicht ist in Deutschland zum 1. Januar 2009 entfallen, die Beteiligungspflicht besteht weiter.
Die Ziffern 1 bis 7 bezeichnen die Kunststoffart nach dem Resin Identification Code, also PET, HDPE, PVC, LDPE, PP, PS und sonstige Harze. Der Code datiert aus dem Jahr 1988 und wird heute über ASTM D7611 geführt. Auf Verpackungen im EU-Raum gehen dieselben Ziffern auf Anhang I der Entscheidung 97/129/EG zurück. Er dient der Materialerkennung; eine Zusage über die tatsächliche Verwertung des Stücks ist damit nicht verbunden.