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Mindermengenzuschlag: Bedeutung, Beispiele & Hinweise für Online-Shops

Klingele PLUS GmbH
2025-08-07 09:58:00 / Allgemein / Kommentare 0

In vielen Online-Shops gibt es einen Mindestbestellwert, damit sich die Abwicklung einer Bestellung für sie lohnt und nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Werden geringere Mengen bestellt, die diesen Mindermengenzuschlag unterschreiten, erheben diese Online-Shops mitunter einen Mindermengenzuschlag. Um Transparenz zu schaffen, müssen die Onlineshops den Mindermengenzuschlag für die Kunden erkennbar ausweisen.

Was bedeutet ein Mindermengenzuschlag?

Ein Mindermengenzuschlag ist eine Gebühr, die ein Betreiber eines Onlineshops zusätzlich erhebt, wenn die Bestellung eines Kunden unter dem vorgegebenen Mindestbestellwert liegt. Dieser Mindermengenzuschlag kann einerseits fällig werden, wenn die Bestellung eine bestimmte Abnahmemenge unterschreitet, andererseits aber auch, wenn ein bestimmter Warenwert nicht erreicht wird.

Betreiber von Onlineshops erheben Mindermengenzuschläge, um die Kosten zu decken, die anfallen, um eine kleine Bestellung abzuwickeln. Dabei kann es sich um folgende Kosten handeln:

  • Lagerbewegungen

  • Kommissionierung und Verpackung

  • Verwaltungsaufwand

  • Transport- und Versandkosten

Der Mindermengenzuschlag ist ein Preiskorrektiv, das die geringe Gewinnspanne ausgleichen soll. Er soll die Kunden gleichzeitig anregen, eine größere Menge zu bestellen, und kann helfen, die Umsätze eines Unternehmens anzukurbeln.

Ein Mindermengenzuschlag kann prozentual auf den Warenwert, aber auch als konkreter Geldbetrag erhoben werden.

Versteckter Mindermengenzuschlag – wenn die Versandkosten entfallen

Nicht immer wird der Mindermengenzuschlag explizit prozentual oder als Geldbetrag ausgewiesen. Es kann sich auch um einen versteckten Mindermengenzuschlag handeln. Das ist dann der Fall, wenn ab einem bestimmten Bestellwert die Versandkosten entfallen.

In diesem Fall sind die Versandkosten der Mindermengenzuschlag. Sie fallen bis zu einem bestimmten Bestellwert an, um die mit der geringen Bestellung verbundenen zusätzlichen Kosten zu decken. Auch hier gilt, dass die Kunden animiert werden sollen, mehr zu bestellen, damit sie keine Versandkosten bezahlen müssen.

Der Betreiber des Shops muss auf die Höhe der Versandkosten hinweisen und muss angeben, ab welchem Bestellwert die Versandkosten entfallen.

Informationen über Mindermengenzuschlag für die Kunden

Betreiber von Onlineshops, aber auch andere Händler müssen ihre Kunden über den Mindermengenzuschlag informieren, da sie sonst eine Abmahnung riskieren. Der Shopbetreiber verletzt dann seine Informationspflichten und verstößt gegen die Wettbewerbsbestimmungen. Es reicht nicht aus, den Mindermengenzuschlag nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzuführen, denn nicht alle Kunden lesen die AGB.

Der Kunde muss die Endpreise seiner Bestellungen jederzeit einsehen können. Daher ist es wichtig, den Mindermengenzuschlag bei einem Angebot direkt neben dem Warenpreis auszuweisen oder auf der Webseite gut sichtbar darauf hinzuweisen.

Am sinnvollsten ist es, den Kunden bereits vor dem Bestellprozess auf den Mindermengenzuschlag hinzuweisen. So kann der Kunde entscheiden, ob er bestellen möchte, oder kann auch mehr bestellen, um den Mindestbestellwert zu erreichen.